Frau Nürnberger erläutert, dass das Baugesuch nicht als
Antrag auf Vorbescheid behandelt werden kann, da zur abschließenden Beurteilung
weitere Planunterlagen notwendig sind und diese bis zur heutigen Sitzung nicht
beigebracht werden konnten. Das Bauvorhaben wird daher auf Wunsch des Bauherrn
als Anfrage behandelt
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss stellt das Einvernehmen zur Errichtung von vier
Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 77/2 der Gemarkung Günthersbühl, Am
Mangarten, grundsätzlich in Aussicht unter der Voraussetzung, dass bei den
weiteren Planungen die Geländesituation des Grundstücks Berücksichtigung findet
und die Abwasserentsorgung geklärt wird.
Die Bauweise der Gebäude muss sich an den Festsetzungen des nördlich
angrenzenden Bebauungsplans Nr. 17 „Mangarten“ orientieren (I+D, Satteldach 38°
- 42°).
Die Erschließung ist dinglich zu sichern. Ein Mülltonnenstandort für den Tag der Leerung ist vorzusehen.
Herr 3. Bürgermeister Schweikert hatte während der Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes den Vorsitz.