Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

 


Frau Nürnberger erläutert, dass das Baugesuch nicht als Antrag auf Vorbescheid behandelt werden kann, da zur abschließenden Beurteilung weitere Planunterlagen notwendig sind und diese bis zur heutigen Sitzung nicht beigebracht werden konnten. Das Bauvorhaben wird daher auf Wunsch des Bauherrn als Anfrage behandelt

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss stellt das Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 77/2 der Gemarkung Günthersbühl, Am Mangarten, grundsätzlich in Aussicht unter der Voraussetzung, dass bei den weiteren Planungen die Geländesituation des Grundstücks Berücksichtigung findet und die Abwasserentsorgung geklärt wird.

 

Die Bauweise der Gebäude muss sich an den Festsetzungen des nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 17 „Mangarten“ orientieren (I+D, Satteldach 38° - 42°).

 

Die Erschließung ist dinglich zu sichern. Ein Mülltonnenstandort für den Tag der Leerung ist vorzusehen.


 

Herr 3. Bürgermeister Schweikert hatte während der Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes den Vorsitz.