Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 394/7 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 25, und zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 „Nuschelberg“ in Aussicht:

 

- Gebäude geringfügig außerhalb der Baugrenzen,

- Firstrichtung Hauptgebäude Ost-West anstatt Nord-Süd

- Kniestock 65 cm anstatt 62,5 cm

- Dachüberstand Traufe 50 cm anstatt 30 cm.

 

Die südliche Gaube ist möglichst als durchgängiger Vorbau über EG/OG mit einer Tiefe von max. 1,50 m oder als Zwerchhaus, jeweils ohne vorspringenden Balkon, auszuführen.