Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlN
- Gebäude geringfügig außerhalb der Baugrenzen,
- Firstrichtung Hauptgebäude Ost-West anstatt Nord-Süd
- Kniestock 65 cm anstatt 62,5 cm
- Dachüberstand Traufe 50 cm anstatt 30 cm.
Die südliche Gaube ist möglichst als durchgängiger Vorbau über EG/OG mit einer Tiefe von max. 1,50 m oder als Zwerchhaus, jeweils ohne vorspringenden Balkon, auszuführen.