Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss
stellt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1235/2 der Gemarkung Lauf, Kärntner Str. 13 a, unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:
Die nach der
Stellplatzsatzung der Stadt Lauf erforderlichen Stellplätze werden auf dem
Baugrundstück nachgewiesen.
Die Zufahrt zu Stellplätzen über den beschränkt-öffentlichen Weg auf der Fl.Nr. 1200/3 ist möglich, wenn der Bauherr sich verpflichtet, keine weiteren Anforderungen an den Ausbauzustand des Weges zu stellen und auf die Durchführung eines Winterdienstes zu verzichten.