Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Bauvorhaben auf dem Verwaltungsweg zu behandeln und das
gemeindliche Einvernehmen bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen.
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Bauvorhaben auf dem Verwaltungsweg zu behandeln und das
gemeindliche Einvernehmen bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen.