Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Frau Schulz erläutert, nachdem der neue Haushalt für das Jahr 2014 nicht vor Beginn des Haushaltsjahres 2014 erlassen werden wird, befindet sich die Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der sog. haushaltslosen Zeit bzw. in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Art. 69 GO. Für diesen Zeitraum gelten besondere gesetzliche Vorschriften, die den täglichen Haushaltsvollzug, insbesondere für Maßnahmen des kommenden Haushaltsjahres, regeln.

 

Um bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2014 den anstehenden Verpflichtungen nachkommen zu können und die Maßnahmen im Bereich des Vermögenshaushalts entsprechend der vorgegebenen Beschlüsse zügig umsetzen zu können, muss gewährleistet sein, dass dafür notwendige neue Verpflichtungen (z. B. Ausschreibungen, Vergaben) ohne rechtliche Probleme eingegangen werden können.

 

Die Verwaltung bittet daher, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt  nach den Vorschriften der Art. 69, 67 GO i. V. m. § 9 KommHV-Kameralistik der Umsetzung nicht mehr benötigter Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2013 auf andere Haushaltsstellen im Haushalt 2013 zu, um Verzögerungen bei anstehenden investiven Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2014 zu vermeiden. Im Einzelnen werden aus den Verpflichtungsermächtigungen bei den HHStellen 1.6154.9400 und 1.7711.9420 insgesamt 2.370.000 Euro auf folgende Haushaltsstellen umgesetzt:

1.2121.9450 Generalsanierung Kuni-Schule                250.000 Euro

1.2121.9451 Kuni-Schule, Container-Auslagerung    1.500.000 Euro

1.2141.9450 Bertlein-Schule, Brandmeldeanlage           50.000 Euro

1.6329.9510 Kärntner Straße                                        270.000 Euro

1.6480.9510 Anna-Dietz-Steg                                         60.000 Euro

1.7029.9535 RÜB Beerbach                                         150.000 Euro

1.7044.9535 RÜ Vogelhofer Straße                                90.000 Euro .

 

Darüber hinaus genehmigt der Stadtrat ausdrücklich, die Ausschreibungen für die Maßnahmen Generalsanierung Kunigundenschule (HHSt 1.2121.9450) und Erweiterung Kunigundenschule (HHSt 2121.9452) vor Rechtskraft des Haushalts 2014 durchzuführen. Die benötigten Mittel in Höhe von jeweils 2.000.000 Euro werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.