Sitzung: 10.12.2013 BauA/018/2013
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: FB 5/117/2013
Nachdem Herr Hammerlindl den Sachstand ausführlich erläutert hat, gibt es einige Wortmeldungen, in denen sich die Mehrheit der Stadträte für den Beschlussvorschlag aussprechen. Herr Stadtrat Mayer spricht sich jedoch ausdrücklich gegen den Beschlussvorschlag aus mit der Begründung, die Notwendigkeit einer mobilen Signalanlage nicht anhand eines Gutachtens festzumachen, sondern man solle die Bürger direkt befragen.
Nach eingehender Diskussion stellt Herr Stadtrat Auernheimer einen Geschäftsantrag auf Beendigung der Debatte und auf Beschlussfassung.
Vorsitzender schlägt vor, den Beschluss unter Punkt 2 wie folgt um das Wort „unverzüglich“ zu ergänzen. Damit besteht Einverständnis und das Gremium fasst folgenden
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Die Anträge der Stadtratsfraktionen der CSU
und Bündnis 90/Grünen auf Einrichtung einer mobilen Fußgängersignalanlage und
der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der
Ortsdurchfahrt Neunhof werden zurück gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
längerfristige Verkehrserhebung durchzuführen und auf der Basis der ermittelten
Daten ein Verkehrsgutachten zur Ortsdurchfahrt Neunhof unverzüglich erstellen
zu lassen.
3. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von
7.363,72 € werden unter der Haushaltsstelle 0.6300.6551 (Gesamtverkehrsplan für
die Stadt Lauf) im Haushalt 2014 bereit gestellt.