Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Frau Nürnberger verweist auf die ausdrückliche Erläuterung im BauA, dass die Verwaltung eine Förderung im Sinne der Städtebauförderung in einer ausnahmsweisen Höhe von max. 100.000,- EUR für diese Sanierung wegen der besonderen Lage mitten in der Altstadt befürworten kann, ebenso auch für das Klimaschutzprogramm max. Förderhöhe i.H.v. 21.000,- EUR. Dies wurde dem Stadtrat vom BauA einstimmig empfohlen. Frau Nürnberger weist noch darauf hin, dass diese Fördersystematik auch mit der Regierung in dieser Form hoffentlich positiv abgeschlossen werden kann.  


Beschluss:

 

1.        Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz gewährt für die Errichtung einer Kinderkrippe und die Generalsanierung des Eckert’schen Kindergartens eine Förderung in Höhe von 100.000 € aus dem Fassadenprogramm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

2.        Die Eckert’sche Stiftung erhält für die umfangreichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss für die Isolierung des Daches aus dem Laufer Klimaschutzprogramm für Vereine und Einrichtungen von öffentlichem Interesse. Die Höhe des Zuschusses zur Investition wird auf 50 % festgelegt, maximal jedoch 21.000 €.