Sitzung: 28.11.2013 StR/011/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0
Vorlage: FB 5/111/2013
Beschluss:
- Im Ortsteil Bullach wird der östliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 9 der Gemarkung Bullach als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen.
Die im Flächennutzungsplan entlang des Hainbuchiggrabens dargestellte „Fläche
zur Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland“ muss auf dem
Grundstück Fl.Nr. 8/4 und im westlichen Bereich der Grundstücks Fl.Nr. 9 auf
einer Breite von 5 m erhalten werden. Es dürfen in diesem Bereich keine
Geländeveränderungen durchgeführt und Einfriedungen errichtet werden.
2. Der Bereich westlich der Stühleinshöhstraße zwischen Krämerstraße und Friedhof wird im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ dargestellt.