Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Im Ortsteil Bullach wird der östliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 9 der Gemarkung Bullach als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen.


Die im Flächennutzungsplan entlang des Hainbuchiggrabens dargestellte „Fläche zur Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland“ muss auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/4 und im westlichen Bereich der Grundstücks Fl.Nr. 9 auf einer Breite von 5 m erhalten werden. Es dürfen in diesem Bereich keine Geländeveränderungen durchgeführt und Einfriedungen errichtet werden.

2.   Der Bereich westlich der Stühleinshöhstraße zwischen Krämerstraße und Friedhof wird im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ dargestellt.