Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
einer Wohnanlage mit 27 Wohneinheiten und den Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 67 „An der Waldstraße-Teil 1“
- geringfügige Überschreitung der Baugrenzen beim Gebäude,
- Überschreitung der Baugrenzen durch Fassadenvorsprünge (Balkone) auf
einer Breite von
3,50 m statt 2,50 m,
- Überschreitung der Gaubenbreite (Treppenhaus) um 1,60 m,
- Erker mit Flachdach statt Satteldach,
- Fassadenvorsprünge (Balkone)
in Aussicht.
Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl nachzuweisen. Ein
Mülltonnenstandort ist vorzusehen.