Frau Nürnberger erläutert, dass die Grundstück FlNr.  8/4 und 9 im Flächennutzungsplan derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt sind, wobei der westliche Bereich entlang des Hainbuchiggrabens zusätzlich als „Fläche zur Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland“ gekennzeichnet ist. Bei der Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplans sollten die Kriterien Erhaltung des Grünzugs, Ortsbild und Hochwasserschutz berücksichtigt werden.

 

Anschließend wird die Sitzung im Feuerwehrgerätehaus der FFW Bullach weitergeführt.