Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlNr. 18 der Gemarkung Lauf, Marktplatz 18, ab, da die Abweichungen von den Vorschriften der Altstadtsatzung im Einzelnen teilweise gering, aber in der Summe nicht mehr vertretbar sind, insbesondere die Länge von 1,45 m anstelle einer zulässige Länge von 0,60 m und die „Leiterschrift“.