Sitzung: 24.10.2013 StR/009/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0
Vorlage: FB 1/070/2013
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, der Änderungssatzung in der nachstehenden Fassung zuzustimmen.
Satzung
zur 2. Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d.
Pegnitz vom
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1
Die Satzung des Jugendrates der
Stadt Lauf a. d. Pegnitz vom
§ 5 Abs. 2 erhält
folgende Fassung:
Aufgabe der Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten Jugendversammlung vertreten. Unter den 10 gewählten Vertretern sollen mindestens jeweils drei das 17. Lebensjahr und drei das 20. Lebensjahr, zum Zeitpunkt der Wahl, noch nicht vollendet haben.
§ 10 a (Vorsitz und
Schriftführer) wird neu eingefügt:
(1) Der neu gewählte Jugendrat, wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter für den Vorsitzenden, für die Dauer der Amtszeit des Jugendrates.
(2) Die Aufgaben des Vorsitzenden umfassen die Sitzungsladung – in Absprache mit den Jugendbeauftragten - sowie die Leitung der Sitzungen.
(3) Der Jugendrat wählt einen Schriftführer für die Ergebnisprotokolle der Jugendratssitzungen für die Dauer der Amtszeit des Jugendrates.
§ 6 Abs. 2 entfällt
§ 2
Die Satzung Tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a. d. Pegnitz.
Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister