Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Einrichtung einer Ferienwohnung im Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 1402 der Gemarkung Lauf, Schützenstr. 11, kann nicht in Aussicht gestellt werden, da das Grundstück im Außenbereich liegt, keine Privilegierung vorliegt, der Flächennutzung entgegensteht und eine Erweiterung und Verfestigung der Splittersiedlung zu erwarten wäre.