Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der nachstehenden Änderungssatzung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz wird vom Gremium zugestimmt. Dem Stadtrat wird empfohlen, der Änderungssatzung in der nachstehenden Fassung zuzustimmen.

 

Satzung

zur 2. Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz vom

25. Oktober 2013

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2012 (GVBl. S. 30), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a. d. Pegnitz vom 29. Januar 2009, zuletzt geändert am 26. Januar 2012, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Aufgabe der Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten Jugendversammlung vertreten. Unter den 10 gewählten Vertretern sollen mindestens jeweils drei das 17. Lebensjahr und drei das 20. Lebensjahr, zum Zeitpunkt der Wahl, noch nicht vollendet haben.

 

§ 10 a (Vorsitz und Schriftführer) wird neu eingefügt:

 

(1) Der neu gewählte Jugendrat, wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter für den Vorsitzenden, für die Dauer der Amtszeit des Jugendrates.

 

(2) Die Aufgaben des Vorsitzenden umfassen die Sitzungsladung – in Absprache mit den Jugendbeauftragten - sowie die Leitung der Sitzungen.

 

(3) Der Jugendrat wählt einen Schriftführer für die Ergebnisprotokolle der Jugendratssitzungen für die Dauer der Amtszeit des Jugendrates.

 

§ 6 Abs. 2 entfällt

 

§ 2

 

Die Satzung Tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Lauf a. d. Pegnitz. 25. Oktober 2013

Stadt Lauf a. d. Pegnitz

 

 

 

Benedikt Bisping

Erster Bürgermeister