Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Den Stadtratsmitgliedern ist die Spannweite für die Ermäßigungen von 15 % bis 50 % zu weit gefasst. Eindeutige Regelungen, in welchen Fällen welcher Prozentsatz ermäßigt wird, sind hierfür noch nicht getroffen. Dies sollte noch festgelegt werden. Es sollte evtl. auch angedacht werden, die Spannweite zu verringern oder einen fixen Ermäßigungssatz festzulegen. In der Vorlage der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a.d.Pegnitz müssen einige Passagen noch genauer und ausführlicher formuliert werden, da diese nicht eindeutig sind. Die Verwaltung soll gerechte, nachvollziehbare und eindeutige Regelungen für die Ermäßigungen treffen. Zur Unterstützung sollten die Erfahrungen der Nachbargemeinden mit eingebracht werden. Die Mitglieder des Kulturausschusses sind sich über die vorgeschlagenen Modalitäten für die Gebührenermäßigungen nicht einig, daher soll der Punkt 9 der Beschlussvorlage zurückgestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz ist eingebettet in den gemeinsamen musischen Bildungsauftrag und wird zur weiteren Entwicklung des musikalischen Bildungskonzeptes in Lauf  beitragen.

2.      Die städt. Sing- und Musikschule ist ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildung in Lauf.

3.      Der Dialog und die  Abstimmungen mit anderen musikalischen Institutionen und         Einrichtungen sollen verstärkt werden, um die Nachwuchsförderung zu verbessern.

4.      Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz  will die Sing- und Musikschule qualitativ weiterentwickeln.

5.      Die Verwaltung wird gebeten mittelfristig das Raumkonzept weiterzuentwickeln.

6.      Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird eine Kooperation mit Nachbargemeinden geprüft.

7.      Die Sing- und Musikschule ergänzt die bestehenden schulischen Angebote der musischen Bildung.

8.      Die Sing- und Musikschule soll durch Sondertarife, Ermäßigungen und Begabtenförderung, jedermann die Möglichkeit geben, sich musisch zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Erfahrungen der Nachbargemeinden, die Gebühren der Sing- und Musikschule Lauf a.d.Pegnitz zum Schuljahr 2009/2010 und die Änderung der Gebührensatzung zum Schuljahr 2009/2010 zu überarbeiten und eindeutige Rahmenbedingungen zu setzen.

 


 

Herr Sopolidis verlässt um 20.00 Uhr die Sitzung. Er wird vertreten von Herrn Meyer.