Beschluss:
Der Bauausschuss stellt das grundsätzliche Einvernehmen
zur Errichtung eines Anbaus an die bestehende Doppelhaushälfte und zur
Errichtung eines Doppelcarports mit Abstellraum auf den Grundstücken FlNr.
702/1 und 703 Tfl. sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 37 „Rudolfshof mit Änderungen“ in Aussicht:
- Überschreitung der Baugrenzen,
- Unterschreitung des Stauraums,
wenn der Abstellraum aufgrund der eingeschränkten Sicht nach Osten ca. 3 m nach Südosten verschoben wird und die Wände des Carports an der östlichen und südlichen Seite nicht geschlossen werden.