Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert, dass der Bebauungsplans Nr. 79 für Grenzgaragen Pult- oder Flachdächer festsetzt und Satteldächer, wenn profilgleich angebaut wird. Auf dem Nachbargrundstück FlNr. 82 befindet sich im Bereich der FlNr. 82/5 keine Wohnbebauung, so dass eine Befreiung nur erteilt werden könnte, wenn sich der Eigentümer der FlNr. 82 für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichten würde, dass bei einer künftigen Wohnbebauung eine profilgleiche Garage, Firstrichtung Ost-West, angebaut wird.

 

Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, die notwendige Befreiung auch für das Nachbargrundstück zu erteilen.  


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Satteldaches auf dem Grundstück FlNr. 82/5 der Gemarkung Veldershof, Kuckuckswinkel 6, und zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“

 

- Satteldach statt Pult- oder Flachdach.

 

Gleichzeitig erteilt der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ für das Grundstück FlNr. 82 der Gemarkung Veldershof:

 

- profilgleicher Anbau.