Beschluss:
Der Bauausschuss stellt das grundsätzliche Einvernehmen
zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 163 der
Gemarkung Schönberg, Tiergarten, sowie die erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung der Baugrenze, Dachneigung
15° statt mind. 20°)unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:
Die Anordnung der Gebäude wird so abgeändert, dass die
nördliche Baugrenze um nicht mehr als ca. 3 m überschritten wird und die
verkehrsmäßige Erschließung über das noch zu erstellende Straßenteilstück zur
Tiergartenstraße bzw. zum Alten Weg erfolgt und gesichert ist.
Die Zustimmung zur Erschließung über die Markgrafenstraße kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erteilt werden.