Sitzung: 17.09.2013 BauA/014/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/085/2013
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass bei der erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ keine
Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden
2.
Es wird festgestellt, dass bei der der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt Nürnberg
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
N-NERGIE Netz GmbH
Deutsche Telekom AG, Nürnberg
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Handwerkskammer für Mittelfranken
Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Nürnberg
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck
Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Der fehlende Detailplan wird im Umweltbericht ergänzt. Die Meldung der
Ausgleichsflächen an das Landesamt für Umwelt wird zeitnah durchgeführt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Die Anlage eines forstlichen
Wirtschaftsweges in dem schmalen Grünstreifen zwischen den Gewerbegebieten
Lauf-Süd I, II und III wird abgelehnt, da dies einen nicht unerheblichen
Eingriff in die z.T. als Biotop ausgewiesene Fläche bedeuten würde und dies
auch von der Unteren Naturschutzbehörde strikt abgelehnt wird. Eine
forstwirtschaftliche Nutzung des verbliebenen Baumbestandes ist nicht
vorgesehen. Die Durchführung der Optimierungs- und Pflegemaßnamen ist über die
angrenzenden Flächen möglich.
Die für die Regenrückhaltung gerodete Fläche ist in der bilanzierten
Ersatzaufforstungsfläche enthalten.
3.
Der Bebauungsplan
Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ vom 24.04.2012
in der Fassung der letzten Änderung vom 23.07.2013 wird hiermit als Satzung
nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Gewerbegebiet Lauf-Süd II“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 101 gilt der vom Stadtbau- amt
Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 24.04.2012 in der Fassung der
letzten Änderung vom 23.07.2013
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft.“
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Stadtrat Felßner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.