Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.              Es wird festgestellt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden

2.              Es wird festgestellt, dass bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von

Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt Nürnberg
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
N-NERGIE Netz GmbH
Deutsche Telekom AG, Nürnberg
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Handwerkskammer für Mittelfranken
Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Nürnberg
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck

Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:

Landratsamt Nürnberger Land

Der fehlende Detailplan wird im Umweltbericht ergänzt. Die Meldung der Ausgleichsflächen an das Landesamt für Umwelt wird zeitnah durchgeführt.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

Die Anlage eines forstlichen Wirtschaftsweges in dem schmalen Grünstreifen zwischen den Gewerbegebieten Lauf-Süd I, II und III wird abgelehnt, da dies einen nicht unerheblichen Eingriff in die z.T. als Biotop ausgewiesene Fläche bedeuten würde und dies auch von der Unteren Naturschutzbehörde strikt abgelehnt wird. Eine forstwirtschaftliche Nutzung des verbliebenen Baumbestandes ist nicht vorgesehen. Die Durchführung der Optimierungs- und Pflegemaßnamen ist über die angrenzenden Flächen möglich.
Die für die Regenrückhaltung gerodete Fläche ist in der bilanzierten Ersatzaufforstungsfläche enthalten.

3.         Der Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ vom 24.04.2012 in der Fassung der letzten Änderung vom 23.07.2013 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Gewerbegebiet Lauf-Süd II“

§ 1

 

(1)       Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 gilt der vom Stadtbau-           amt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 24.04.2012 in der Fassung der
letzten Änderung vom 23.07.2013

(2)       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

 

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.“

 

4.       Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

Herr Stadtrat Felßner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.