Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert den Bauantrag und erklärt, dass Betriebsinhaberwohnungen gem. § 9 BauNVO im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig sind, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nachgewiesen werden müssen und im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen wurden.

 

Das Gremium ist sich nach eingehender Diskussion darüber einig, dass durch die beantragte Nutzung eines Übernachtungsraums keine Einschränkungen in Bezug auf Immissonen für die benachbarten, bestehenden Industriebetriebe entstehen dürfen. Für das Industriegebiet müsse die maximale Nutzbarkeit erhalten bleiben und verhindert werden, dass durch zu viele Ausnahmen eine Funktionslosigkeit für das Industriegebiet entsteht.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt, bis zur kommenden Stadtrat-Sitzung zu prüfen, ob der Nutzungsänderung mit Auflagen zugestimmt werden kann. Daneben ist zu prüfen, ob der Bebauungsplan, langfristig betrachtet, dahingehend geändert werden sollte, dass künftig Betriebsinhaberwohnungen nicht mehr zugelassen werden und zur Sicherung eines Veränderungssperre erlassen werden sollte.

 

Der Punkt wird zur Beschlussfassung in den Stadtrat verwiesen.


 

Herr Stadtrat Felßner hat während der Beratung den Sitzungssaal betreten