Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
zur Errichtung einer Kinderkrippe, BA 1, und zur Generalsanierung des
Eckert’schen Kindergartens auf dem Grundstück FlNr. 124 der Gemarkung Lauf,
Alter Schulhof 1 und zur Ausnahme vom B-Plan Nr. 100 mit Veränderungssperre.
Der Bauausschuss stimmt einer eventuell erforderlichen
Ablöse von Stellplätzen zu.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt
(Sanierungsgebiet Nr. 2 „Altstadt“).