Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf de Grundstück FlNr. 478/19 der Gemarkung Neunhof, Am Pflüger, in der vorgelegten Form.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Westlich von Neunhof“ bezüglich der Baugrenze und der Baulinie wird zugestimmt.