Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 102 „Laufer Sportpark Haberloh“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden

2.      Es wird festgestellt, dass bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von

Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt Nürnberg
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Bayer. Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Bundesanstalt THW, OV Lauf

Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:

Landratsamt Nürnberger Land
Der endgültige Bebauungsplan besteht aus einem Planblatt.
Ein Bezugspunkt zur Höhenfestsetzung wird im Bebauungsplan ergänzt.
Die Festsetzung „maximale Gebäudehöhe“ bezieht sich auf das gesamte Gebäude einschließlich Dach. Eine entsprechende Klarstellung wird im Bebauungsplan ergänzt.
Die Anregung des technischen Umweltschutzes wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Der Umweltbericht wird um einen Lageplan mit Darstellung der Ausgleichsfläche ergänzt.

Deutsche Telekom AG, Nürnberg
Die Anregungen werden bei den weiteren Planungen und der Bauausführung beachtet.
Die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom wurden in den Bebauungsplan übernommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

3.    Der Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Laufer Sportpark Haberloh“ vom 24.04.2012 in der Fassung der letzten Änderung vom 23.07.2013 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Laufer Sportpark Haberloh“

§ 1

 

(1)  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 gilt der vom Stadbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 24.04.2012 in der Fassung der etzten Änderung vom 23.07.2013

(2)  Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.“

 

4.   Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.   Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 


 

Herr Stadtrat Mayer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen