Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau
eines Verwaltungsgebäudes und eines Logistikzentrums auf dem Grundstück Fl.Nr.
1132/4 der Gemarkung Lauf, da die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes
Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ eingehalten sind.
Der Antragsteller muss die künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennen.
Die Nutzung der Gebäude darf erst nach Errichtung der Lärmschutzwand entlang der BAB A9 aufgenommen werden.