Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Stadträtin Hoyer-Neuß verlässt die Sitzung.

 

Frau Wamser berichtet, dass mit Stadtratsbeschluss vom 26.11.2009 die Kanalbenutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz letztmals angepasst und auf 2,00 € pro m³ eingeleiteten Abwassers festgesetzt wurden. Die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung trat zum 01.01.2010 in Kraft.

 

Damals war auch der gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG vorgeschriebene Kalkulationszeitraum von längstens 4 Jahren entsprechend umgesetzt und die Gebühr im Vorgriff bis zum Jahr 2013 kalkuliert worden.

Dementsprechend wäre noch in 2013 zum Jahr 2014 eine Überrechnung der Benutzungsgebühren für den neuen Zeitraum bis 2017 vorzunehmen und etwaige Unter- und Überdeckungen der zurückliegenden Jahre auszugleichen.

 

Allerdings ist es bis zum Inkrafttreten etwaiger angepasster Gebühren zum 01.01.2014 dem zuständigen Fachbereich 2 nicht möglich, die turnusgemäße Gesamtüberprüfung der zugrundeliegenden Basisdaten für eine solche Kalkulation vorzunehmen.

 

Insbesondere fehlt es an einer aussagekräftigen Vermögensbuchführung, die – wegen der Umstellung des Finanzwesens – im alten System in den vergangenen Jahren nicht weitergeführt wurde. Dies wäre auch nicht sinnvoll gewesen, da sich vor allem die Bewertungsrichtlinien zur Vermögenserfassung grundlegend geändert haben und dieses Altsystem mit der Ersterfassung noch aus den 80er Jahren stammt! Erst mit der korrekten und umfassenden Vermögenserfassung und -bewertung im neuen Finanzprogramm ist auch eine ordentliche und rechtlich haltbare Gebührenkalkulation machbar.

Noch nicht berücksichtigt ist auch die bereits vorgegebene gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Einführung einer getrennten Abwassergebühr (für Schmutz- und Niederschlagswasser); auch dies bedingt aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der voraussichtlich nicht mit eigenem Personal erledigt werden kann.

Darüber hinaus sah sich der FB 2 in den vergangenen Jahren ständig gravierenden Personalproblemen ausgesetzt (langfristig nicht besetzte Kämmererstelle, AL II-Teilnahme eines Kollegen, Kündigungen und Personalwechsel, anstehende Renten- und Pensionseintritte), so dass meist zumindest eine Vollzeitstelle unbesetzt war, die laufenden Aufgaben jedoch mit erledigt werden mussten und die gleichzeitig anfallenden Mehraufgaben (z. B. erheblicher Anstieg von Fördervorgängen, stetig steigende Einwohner- und damit Grundsteuer- und Gewerbesteuerzahlen, neues Finanzsystem, Einarbeitung neues Personal/Überbrückung von Personalausfällen) ebenfalls zu erledigen waren. 

Außerdem steht derzeit (bis Februar 2014) die zwingende Einführung des neuen europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) an; auch diese äußerst umfangreichen Arbeiten binden Personal im Fachbereich, so dass die Gebührenkalkulation in das Jahr 2014 verschoben werden muss.

 

Im Übrigen zeigen die vergangenen Jahresrechnungsergebnisse keine gravierenden Fehlbeträge, so dass die Beibehaltung der derzeitigen Gebühr von 2,00 €/m³ noch vertretbar erscheint.

 

Trotzdem muss bei Genehmigung des Haushalts 2014 evtl. mit einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung gerechnet werden.

 

Der Stadtrat wird darüber informiert, dass die turnusmäßige Überrechnung der Gebührenkalkulation zur Entwässerungseinrichtung aus den o. g. Gründen nicht rechtzeitig umsetzbar ist und die Neukalkulation voraussichtlich im Jahr 2014 für das Folgejahr vorbereitet und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.