Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Frau Nürnberger verweist auf die ausführliche Behandlung im Bausschuss und bittet, der einstimmigen Empfehlung zu folgen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 3. Änderung in folgenden Bereichen geändert:

 

1.   Im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 629/5 und 629/6 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz an der Hersbrucker Straße wird eine „gewerbliche Baufläche“ statt einer „Grünfläche“ dargestellt.

Die Begrenzung des zukünftigen Gewerbegebiets bleibt mind. 5 m von der Böschungskante zurück.

2.   Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

Die im Flächennutzungsplan im östlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 77/4 dargestellte Grünfläche muss erhalten werden.

3.   Die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Grundstücke Fl.Nr. 9 und 8/4 der Gemarkung Bullach wird zurückgestellt und der Antrag bei einem Ortstermin in einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen nochmals beraten..

4.   Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 2164/3 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz von „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da das Grundstück unmittelbar an eine Waldfläche angrenzt und im Ortsteil Kuhnhof ausreichend Wohnbauflächen ausgewiesen sind.