Sitzung: 27.06.2013 StR/006/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: FB 5/063/2013
Frau Nürnberger verweist auf die ausführliche Behandlung im Bausschuss und bittet, der einstimmigen Empfehlung zu folgen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom
1. Im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 629/5 und
629/6 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz an der Hersbrucker Straße wird eine
„gewerbliche Baufläche“ statt einer „Grünfläche“ dargestellt.
Die Begrenzung des zukünftigen Gewerbegebiets bleibt mind. 5 m von der
Böschungskante zurück.
2. Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche
Teil des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich
angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.
Die im Flächennutzungsplan im östlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und
77/4 dargestellte Grünfläche muss erhalten werden.
3. Die Beschlussfassung zur Änderung des
Flächennutzungsplans der Grundstücke Fl.Nr. 9 und 8/4 der Gemarkung Bullach
wird zurückgestellt und der Antrag bei einem Ortstermin in einer der nächsten
Bauausschuss-Sitzungen nochmals beraten..
4. Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 2164/3 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz von „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da das Grundstück unmittelbar an eine Waldfläche angrenzt und im Ortsteil Kuhnhof ausreichend Wohnbauflächen ausgewiesen sind.