Sitzung: 27.06.2013 StR/006/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0
Vorlage: FB 1/039/2013
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die
„Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse
für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der
Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder
Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der
Größe der Hallen dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit
5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877
Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.
Die erforderlichen Mittel sind ab 2013 laufend unter
der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.
Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt
und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen. Die Anpassung der
Förderung ist eingebettet und dient der Unterstützung von Vereinen, die mit
eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der
Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen
und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu
sehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Herr Stadtrat Ochs verlässt den Sitzungssaal.