Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Herr Heuer und Herr Knauer erläutern das Raumkonzept und stellen drei mögliche Varianten der Generalsanierung vor.

 

Mit der Generalsanierung und der Errichtung eines Erweiterungsbaus soll ein optimaler Rahmen für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot geschaffen werden. Die Installierung gebundener Ganztagesangebote in beiden Schulen bedingen neue räumliche Voraussetzungen.

 

Nach langen Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken, die letztlich die Genehmigung für das Raumprogramm in Form der schulaufsichtlichen Genehmigung erteilt, konnte die Verwaltung die Förderzusage für zunächst nicht durch die Regierung von Mittelfranken anerkannte Räumlichkeiten erhalten. Die benötigten Räumlichkeiten für die Wirtschaftsschule wurden neutral gestellt.

 

Zusätzliche Anerkennung erhielten kleinere Räumen wie z.B. der Musiknebenraum der Mittelschule oder der Werk- und der Informatikraum für die Grundschule. Lange verwies die Regierung bei diesen Räumen der Grundschule auf den vorhandenen Bestand in Rudolfshof. Zusätzlich wurde die Erweiterung der Mensa in einem separaten Gebäude anerkannt, obwohl die Flächen im Bestand grundsätzlich vorhanden waren.

 

Hintergrund für die zeitlich intensiven Anstrengungen war die Tatsache, dass die geplanten Flächen im Bestand zuzüglich des Neubaus die zuwendungsfähigen Flächen zum heutigen Stand um 850 qm überschreiten.

 

Dies ist unter anderem den baulichen Voraussetzungen des Ist-Bestandes geschuldet, aber auch dem Wunsch der Schulleitungen nach optimalen Bedingungen. Hier ist auch festzuhalten, dass die im staatlichen Förderkatalog vorgesehen Raumvorgaben nach Ansicht der Schulleitungen in der Praxis nicht ausreichen, um ein hohes Maß an Qualität im Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

Einigen Räumlichkeiten wurde seitens der Regierung die Zuwendungsfähigkeit verwehrt, da der Bestand am Standort Rudolfshof bereits Räumlichkeiten wie z.B. ein Schulleiterzimmer für die Konrektorin oder eine Bibliothek ausweist.

 

Die Gesamtkosten der Generalsanierung wurden in der Stadtratssitzung vom 31.03.2011 auf 10,128 Mio. Euro geschätzt. Die Förderung der Regierung von Mittelfranken wurde mit 3,38 Mio. Euro kalkuliert. Für die Kosten des Erweiterungsbaus wurde ein Betrag in Höhe von 1,155 Mio. Euro veranschlagt. Der Zuschuss der Regierung wurde mit 330.000 Euro kalkuliert.

 

Die seinerzeit berechneten Kosten sind jedoch nicht mehr aktuell und müssen neu kalkuliert werden. Die Verwaltung wird eine erneute Kostenschätzung vornehmen, wenn der Stadtratsbeschluss gefasst wurde. 

 

Anschließend stellen Herrn Heuer und Herrn Knauer drei mögliche Varianten zur Beschlussfassung vor:

 

Variante 1:

Es werden ausschließlich die von der Regierung von Mittelfranken für zuwendungsfähig anerkannten Flächen saniert. Weiterhin wird der Erweiterungsbau mit 190 qm realisiert, der dann lediglich die Mensa beherbergt.

 

 

Variante 2:

Das Schulhaus wird in seinem jetzigen Bestand komplett saniert und die Stadt Lauf trägt die nicht zuwendungsfähigen Kosten der 850 m² (ursprünglich 997,2 m²) selbst. Die Planungen für den Erweiterungsbau bleiben weiterhin in der alten Konzeption bestehen. Die Mensa erfährt auf Kosten von zwei Betreuungsräumen eine Vergrößerung auf 190 qm, da dieser Wert als zuwendungsfähig von der Regierung von Mittelfranken akzeptiert wird. Ein weiterer geplanter Raum zu Gunsten der Ganztagesbeschulung würde keine Zuwendungsfähigkeit erhalten und würde zu Lasten der Stadt Lauf errichtet.

 

Variante 3:

Das Schulhaus wird wie in Variante 2 beschrieben saniert. Der Erweiterungsbau würde ebenfalls wie in Variante 2 beschrieben errichtet und würde zusätzlich den Ausbau des Untergeschosses beinhalten. Der Ausbau des Untergeschosses würde komplett zu Lasten der Stadt Lauf erfolgen. Eine Kostenschätzung und ein Vorentwurf durch den beauftragten Architekten sind bereits erfolgt. Die zusätzlichen Kosten werden mit 550.000 € geschätzt. Weitere Differenzierungsräume für die Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich würden damit, wie von der Schulleitungen gewünscht, zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 76 BayPVG genießt der Personalrat ein Anhörungsrecht zu den geplanten Maßnahmen. Entsprechende Veranlassungen wird die Verwaltung nach Beschlussfassung des Stadtrates in die Wege leiten.

 

Frau Rektorin Schindler (MS I) und Herr Rektor Dr. Petek (GS I) erläutern aus ihrer Sicht, wie notwendig und wichtig die Generalsanierung mit Errichtung neuer Räumlichkeiten und die Verbesserung hinsichtlich Fensteraustausch, Akustik, Heizung, Verkabelung etc. zur Schaffung eines besseren Arbeits- und Lernumfelds ist.

 

Herr Schnabel, erklärt, dass die Schulverwaltung dieses Projekt unterstützt, auch weil der Schulstandort Lauf zukunftsfähig gemacht werden muss.

 

Nach längerer Diskussion und Beantwortung von Fragen durch die Verwaltung ist sich das Gremium einig, dass die vorgestellte Variante 3 weiter verfolgt werden soll. Allerdings sollte geprüft werden, ob ein Tausch der Geschoßebenen des Anbaus (Mensa – Betreuungsräume) geprüft werden.

 

Im Laufe der Diskussion wird die Verwaltung gebeten, keine Kostenschätzung sondern eine Kostenberechnung vorzulegen sowie die Pläne allen Stadträten zur Verfügung zu stellen.

 

Außerdem wird die Verwaltung gebeten, über die Möglichkeit eines Ersatzneubau nachzudenken.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass diese Möglichkeit im Vorfeld überprüft und festgestellt wurde, dass die Sanierungskosten deutlich unter denen der Neubaukosten liegen.

 

Herr Knauer ergänzt, dass der Neubau 20 % kleiner sein müsste als der Bestand, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Für die Stadt Lauf würden 5 % mehr Kosten entstehen. Bei einer Fläche wie der Bestand würde diese Mehrkosten in Höhe von 30 % bedeuten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst das Gremium folgenden


Beschluss:

 

Der kombinierte Bauausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat die vorgeschlagene Variante Nr. 3.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Raumkonzept entsprechend der beschlossenen Variante weiter zu konkretisieren und eine entsprechende Kostenberechnung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen. Gleichzeitig hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken das beschlossene Raumkonzept vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

 

Die Verwaltung soll weiterhin die Schulleitung bei der Einführung des gebundenen Ganztageszuges zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterstützen.