Sitzung: 25.06.2013 BauA/011/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: FB 1/049/2013
Herr Heuer und Herr Knauer erläutern das Raumkonzept und stellen drei mögliche Varianten der Generalsanierung vor.
Mit der Generalsanierung und der Errichtung eines Erweiterungsbaus soll
ein optimaler Rahmen für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot
geschaffen werden. Die Installierung gebundener Ganztagesangebote in beiden
Schulen bedingen neue räumliche Voraussetzungen.
Nach langen Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken, die
letztlich die Genehmigung für das Raumprogramm in Form der schulaufsichtlichen
Genehmigung erteilt, konnte die Verwaltung die Förderzusage für zunächst nicht
durch die Regierung von Mittelfranken anerkannte Räumlichkeiten erhalten. Die
benötigten Räumlichkeiten für die Wirtschaftsschule wurden neutral gestellt.
Zusätzliche Anerkennung erhielten kleinere Räumen wie z.B. der
Musiknebenraum der Mittelschule oder der Werk- und der Informatikraum für die
Grundschule. Lange verwies die Regierung bei diesen Räumen der Grundschule auf
den vorhandenen Bestand in Rudolfshof. Zusätzlich wurde die Erweiterung der
Mensa in einem separaten Gebäude anerkannt, obwohl die Flächen im Bestand
grundsätzlich vorhanden waren.
Hintergrund für die zeitlich intensiven Anstrengungen war die Tatsache,
dass die geplanten Flächen im Bestand zuzüglich des Neubaus die
zuwendungsfähigen Flächen zum heutigen Stand um 850 qm überschreiten.
Dies ist unter anderem den baulichen Voraussetzungen des Ist-Bestandes
geschuldet, aber auch dem Wunsch der Schulleitungen nach optimalen Bedingungen.
Hier ist auch festzuhalten, dass die im staatlichen Förderkatalog vorgesehen
Raumvorgaben nach Ansicht der Schulleitungen in der Praxis nicht ausreichen, um
ein hohes Maß an Qualität im Schulbetrieb zu gewährleisten.
Einigen Räumlichkeiten wurde seitens der Regierung die
Zuwendungsfähigkeit verwehrt, da der Bestand am Standort Rudolfshof bereits
Räumlichkeiten wie z.B. ein Schulleiterzimmer für die Konrektorin oder eine
Bibliothek ausweist.
Die Gesamtkosten der Generalsanierung wurden in der Stadtratssitzung
vom 31.03.2011 auf 10,128 Mio. Euro geschätzt. Die Förderung der Regierung von
Mittelfranken wurde mit 3,38 Mio. Euro kalkuliert. Für die Kosten des
Erweiterungsbaus wurde ein Betrag in Höhe von 1,155 Mio. Euro veranschlagt. Der
Zuschuss der Regierung wurde mit 330.000 Euro kalkuliert.
Die seinerzeit berechneten Kosten sind jedoch nicht mehr aktuell und
müssen neu kalkuliert werden. Die Verwaltung wird eine erneute Kostenschätzung
vornehmen, wenn der Stadtratsbeschluss gefasst wurde.
Anschließend stellen Herrn Heuer und Herrn Knauer drei mögliche
Varianten zur Beschlussfassung vor:
Variante 1:
Es werden ausschließlich die von der Regierung von Mittelfranken für
zuwendungsfähig anerkannten Flächen saniert. Weiterhin wird der Erweiterungsbau
mit 190 qm realisiert, der dann lediglich die Mensa beherbergt.
Variante 2:
Das Schulhaus wird in seinem jetzigen Bestand komplett saniert und die
Stadt Lauf trägt die nicht zuwendungsfähigen Kosten der 850 m² (ursprünglich
997,2 m²) selbst. Die Planungen für den Erweiterungsbau bleiben weiterhin in
der alten Konzeption bestehen. Die Mensa erfährt auf Kosten von zwei
Betreuungsräumen eine Vergrößerung auf 190 qm, da dieser Wert als
zuwendungsfähig von der Regierung von Mittelfranken akzeptiert wird. Ein
weiterer geplanter Raum zu Gunsten der Ganztagesbeschulung würde keine
Zuwendungsfähigkeit erhalten und würde zu Lasten der Stadt Lauf errichtet.
Variante 3:
Das Schulhaus wird wie in Variante 2 beschrieben saniert. Der
Erweiterungsbau würde ebenfalls wie in Variante 2 beschrieben errichtet und
würde zusätzlich den Ausbau des Untergeschosses beinhalten. Der Ausbau des
Untergeschosses würde komplett zu Lasten der Stadt Lauf erfolgen. Eine
Kostenschätzung und ein Vorentwurf durch den beauftragten Architekten sind
bereits erfolgt. Die zusätzlichen Kosten werden mit 550.000 € geschätzt.
Weitere Differenzierungsräume für die Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich
würden damit, wie von der Schulleitungen gewünscht, zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 76 BayPVG
genießt der
Frau Rektorin
Schindler (MS I) und Herr Rektor Dr. Petek (GS I) erläutern aus ihrer Sicht,
wie notwendig und wichtig die Generalsanierung mit Errichtung neuer
Räumlichkeiten und die Verbesserung hinsichtlich Fensteraustausch, Akustik,
Heizung, Verkabelung etc. zur Schaffung eines besseren Arbeits- und Lernumfelds
ist.
Herr Schnabel,
erklärt, dass die Schulverwaltung dieses Projekt unterstützt, auch weil der
Schulstandort Lauf zukunftsfähig gemacht werden muss.
Nach längerer
Diskussion und Beantwortung von Fragen durch die Verwaltung ist sich das
Gremium einig, dass die vorgestellte Variante 3 weiter verfolgt werden soll.
Allerdings sollte geprüft werden, ob ein Tausch der Geschoßebenen des Anbaus
(Mensa – Betreuungsräume) geprüft werden.
Im Laufe der
Diskussion wird die Verwaltung gebeten, keine Kostenschätzung sondern eine
Kostenberechnung vorzulegen sowie die Pläne allen Stadträten zur Verfügung zu
stellen.
Außerdem wird die
Verwaltung gebeten, über die Möglichkeit eines Ersatzneubau nachzudenken.
Frau Nürnberger
antwortet, dass diese Möglichkeit im Vorfeld überprüft und festgestellt wurde,
dass die Sanierungskosten deutlich unter denen der Neubaukosten liegen.
Herr Knauer ergänzt,
dass der Neubau 20 % kleiner sein müsste als der Bestand, um in den Genuss der
Förderung zu kommen. Für die Stadt Lauf würden 5 % mehr Kosten entstehen. Bei
einer Fläche wie der Bestand würde diese Mehrkosten in Höhe von 30 % bedeuten.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst das Gremium folgenden
Beschluss:
Der kombinierte Bauausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat die vorgeschlagene Variante Nr. 3.
Die Verwaltung wird beauftragt das Raumkonzept entsprechend der beschlossenen Variante weiter zu konkretisieren und eine entsprechende Kostenberechnung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen. Gleichzeitig hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken das beschlossene Raumkonzept vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.
Die Verwaltung soll weiterhin die Schulleitung bei der Einführung des gebundenen Ganztageszuges zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterstützen.