Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Zu TOP 9.1.

Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Begrenzung des zukünftigen Gewerbegebiets mind. 5 m von der Böschungskante zurückbleibt.

 

Zu TOP 9.3:

Herr Stadtrat Breuer führt zu TOP 9.3 aus, dass es sich bei dem Grundstück um eine Baulücke handelt und im Rahmen der Nachverdichtung nicht nur die von der Verwaltung vorgeschlagene Fläche, sondern das gesamte Grundstück als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen werden sollte.

 

Herr Stadtrat Mayer schlägt vor, in einer der kommenden Sitzungen einen Ortstermin durchzuführen.

 

Herr Stadtrat Kern bittet um eine Verträglichkeitsprüfung einer Wohnbebauung mit dem angrenzenden Gewerbebetrieb.

 

Das Gremium ist sich darüber einig, den Punkt zurückzustellen und das Grundstück bei einem Ortstermin zu besichtigen.

 

Zu TOP 9.4
Herr Stadtrat Maschler möchte wissen, welche Bedeutung die blaue Darstellung am rechten Bildrand hat.

 

Anmerkung: Es handelt sich um die FNP-Darstellung „Fläche zur Erhaltung von Bachauwäldern“.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 3. Änderung in folgenden Bereichen geändert:

 

1.   Im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 629/5 und 629/6 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz an der Hersbrucker Straße wird eine „gewerbliche Baufläche“ statt einer „Grünfläche“ dargestellt.

Die Begrenzung des zukünftigen Gewerbegebiets bleibt mind. 5 m von der Böschungskante zurück.

2.   Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

Die im Flächennutzungsplan im östlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 77/4 dargestellte Grünfläche muss erhalten werden.

3.   Die Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Grundstücke Fl.Nr. 9 und 8/4 der Gemarkung Bullach wird zurückgestellt und der Antrag bei einem Ortstermin in einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen nochmals beraten..

 

4.         Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 2164/3 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz von „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da das Grundstück unmittelbar an eine Waldfläche angrenzt und im Ortsteil Kuhnhof ausreichend Wohnbauflächen ausgewiesen sind.