Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen
zur Aufstellung eines Mülltonnenhauses auf dem Grundstück FlNr. 862/15 der
Gemarkung Lauf, Kriemhildstr. 29, in der vorgelegten Form
Das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiung von
den Festssetzungen des Bebauungsplans Nr. 67 „An der Waldstraße – mit
Änderungen“
- Überschreitung der östlichen Baugrenze
wird in Aussicht gestellt, wenn die Abmessungen der Mülltonnenbox nicht mehr als 2,0 m x 1 m x 1,20 m (LxHxB) betragen.