Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Heuer informiert über das Bildungsfinanzierungsgesetz.

 

Die Staatsregierung hat am 05.03.2013 den Entwurf eines Bildungsfinanzierungsgesetzes gebilligt, den der Landtag am 24.04.2013 beschlossen hat. Mit den geplanten Maßnahmen investiert der Freistaat in den Jahren 2013 und 2014 rund 150 Mio. Euro. Schwerpunkte der Qualitätsoffensive sind die Sprachförderung und die Qualitätsentwicklung, aber auch eine finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahre, für Kindertageseinrichtungen mit langen Öffnungszeiten, für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege sowie eine weitereReduzierung des Elternbeitrags.

 

Beitragszuschuss im zweiten Kindergartenjahr

Ab dem 01.09.2014 zahlt der Freistaat auch für Kinder im zweiten Kindergartenjahr vor der Einschulung einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Euro pro Monat.

 

Sprachförderung für deutschsprachige Kindergartenkinder mit Sprachförderbedarf

Die Sprachförderung von frühester Kindheit an ist oberstes Ziel aller Kindertageseinrichtungen. Künftig sollen die Vorkurse auch für deutschsprachige Kinder mit Sprachförderbedarf angeboten werden.

 

Sprachförderung in der Grundschule mit Schwerpunkt in den Jahrgangsstufen 1 und 2

Aufbauend auf den vorschulischen Vorkursen werden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule und in Förderschulen mit Grundschulstufe unterrichtsbegleitende Deutschförderkurse eingerichtet. Ziel dieser Kurse ist es, nach dem Erwerb der in den Vorkursen grundgelegten allgemeinen Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache, die Sprachkompetenz zu erweitern auf den Gebrauch der Bildungssprache Deutsch, wie sie für den erfolgreichen Unterrichtsbesuch erforderlich ist. Zudem verzeichnet die Grundschule einen hohen Zuwachs von Kindern mit Migrationshintergrund durch Zuzug von Familien insbesondere aus dem europäischen Ausland.

 

Inhouse-Teamfortbildungen im Kindergarten

Um diesen Schwerpunkt nachhaltig zu verankern und möglichst alle Einrichtungen und das Fachpersonal mitzunehmen, ist insbesondere in den kreisfreien Städten und Landkreisen die Anstellung von Lernbegleitern vorgesehen, die die Kindertageseinrichtungen im Rahmen von „Inhouse-Teamfortbildungen“ bei der weiteren vertiefenden Implementierung des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und unterstützen. Der Freistaat übernimmt dabei 90 % der Personalkosten für die Lernbegleiter.

 

Trainee-Programm für Grundschullehrer-/innen in der Kinderbetreuung – Ergänzung der Sprachförderung von der Schule

Ziel ist es, Grundschullehrer/-innen zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen weiterzubilden. Es sollten gezielt die etwa 1000 arbeitslosen Grundschullehrer/-innen und die Grundschullehrer-/innen die auf der Warteliste des StMUK stehen weitergebildet werden. Mit der zusätzlichen Qualifizierung wird der Einsatz von Lehrkräften in Kindergärten zur intensiven Sprachförderung und allgemeinen Schulvorbereitung ermöglicht und dadurch der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule verbessert. 

 

Qualitätsentwicklung in der gebunden Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1 und 2

Ziel ist eine Qualitätssteigerung im Anschluss an den Übergang von Kindertagesstätte – Grundschule. Die Schulen erhalten deshalb erweiterte Möglichkeiten für eine gesteigerte Betreuungsqualität, indem z.B. zusätzliche Mittel für die Beschäftigung externer Kräfte zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck wird die Ausstattung erhöht, die den gebundenen Ganztagsschulen für ein qualitätsvolles Bildungs- und Betreuungsangebot bereits jetzt zusätzlich zur Verfügung steht (Grund- und Förderschulen derzeit: 12 Lehrerwochenstunden und Mittel in Höhe von 6.000 Euro pro Klasse und Schuljahr). Gebundene Ganztagsklassen sollen damit zum nächsten Schuljahr pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr in Jahrgangsstufe 1 zusätzlich 4.500 Euro erhalten, in Jahrgangsstufe 2 zusätzlich 3.000 Euro.

 

Struktur – Flexiblere Öffnungszeiten

Kindertageseinrichtungen, die einen Bedarf von langen Öffnungszeiten (mehr als 9 Stunden pro Tag) haben, sollen diese Öffnungszeiten auch vorhalten zu können finanzielle unterstütz werden. Die Regelungen sollen mit Wirkung zum 01.09.2013 in Kraft treten. Zur Umsetzung sollen den Einrichtungen mit überlangen Öffnungszeiten zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 7 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Betreuung von Kindern unter drei Jahren

Zur finanziellen Entlastung der Träger von Einrichtungen, die Kinder unter drei Jahren aufnehmen, sollen im Rahmen der kindbezogenen Förderung über das KiBiG.web zusätzliche Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro jährlich ausbezahlt werden. Es ist beabsichtigt, hierfür den Buchungszeitfaktor zu erhöhen. Der Vorteil liegt darin, dass dieser Faktor nicht in den Anstellungsschlüssel eingerechnet wird und somit kein Druck auf die Träger ausgeübt wird.

 

U3-Ausbau

Das Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau von U3-Betreuungsplätzen wird bis zum 31.12.2014 verlängert.