Sitzung: 13.06.2013 KuSAS/003/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 1/039/2013
Beschluss:
Der Kultur- und
Sportausschuss empfiehlt,
Der Stadtrat beschließt,
die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen
in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter
Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.
Die erforderlichen Mittel
sind ab 2013 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu
stellen.
Die Erhöhung der
Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen
Sporthallen. Die Anpassung der Förderung ist eingebettet und dient der
Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot
erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im
Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen
Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.