Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt,

Der Stadtrat beschließt,

die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:

Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.

Die erforderlichen Mittel sind ab 2013 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.

Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen. Die Anpassung der Förderung ist eingebettet und dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.