Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt:

Der Stadtrat beschließt,

 

die Ausrichtung des Altstadtfestes neu zu regeln. Dazu wird im Einzelnen beschlossen:

-       die Stadt übernimmt die Bereitstellung der Infrastruktur

-       die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Kosten, die zur Sicherung des Altstadtfestes notwendig sind (insbesondere Rettungswachen und Sicherheitsdienste)

-       der Ausrichter übernimmt neben der Organisation und Durchführung alle individuellen Kosten der Veranstaltung (insbesondere Musik und Müllbeseitigung)

-       Bewerbungen können von jedem Laufer Verein eingereicht werden

-       Bewerbung sind jährlich bis zum 31.03. (also z.B. bis zum 31.03.2014 für das Kalenderjahr 2019) schriftlich bei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, FB 1, Urlasstraße 22 in Lauf a.d. Pegnitz einzureichen, bei Gemeinschaften von Vereinen mit Benennung eines federführenden Vereins

-       es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen

-       bei nur einer Bewerbung für das nächste freie Fest erfolgt die Vergabe an den Bewerber, bei mehreren Bewerbern erfolgte die Vergabe an den Bewerber, der noch nie Ausrichter war oder dessen Ausrichtung am längsten zurückliegt, soweit dieser geeignet ist

-       die Vergabe ist nicht an ein Vereinsjubiläum gebunden.

 

Die erforderlichen Mittel werden laufend unter HHSt 0. 3432.6317 zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.