Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einverständnis zur Errichtung von 3 Stadtvillen auf den Grundstücken FlNr. 1469 und 1470 der Gemarkung Lauf, wenn folgende Punkte noch beachtet werden:

 

-       Die Gebäudeausrichtung ist stärker an der Lärchenstraße zu orientieren. Dadurch kann die Baugrenzenüberschreitung an der Westseite reduziert werden.

 

-       Erforderliche Stützmauern (z.B. Gabionen) dürfen nicht auf der öffentlichen Grünfläche errichtet werden und sind zu begrünen.

 

-       Die Zufahrt am Gartengrundstück darf nicht über die öffentliche Grünfläche erfolgen.

 

Anmerkung:

Bei der Ermittlung der GRZ und GFZ wird die öffentliche Grünfläche anteilig mit ca. 600 m² angerechnet.