Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einverständnis zur Errichtung von 3 Stadtvillen auf den Grundstücken FlNr. 1469 und 1470 der Gemarkung Lauf, wenn folgende Punkte noch beachtet werden:
- Die Gebäudeausrichtung ist stärker an der Lärchenstraße zu orientieren. Dadurch kann die Baugrenzenüberschreitung an der Westseite reduziert werden.
- Erforderliche Stützmauern (z.B. Gabionen) dürfen nicht auf der öffentlichen Grünfläche errichtet werden und sind zu begrünen.
- Die Zufahrt am Gartengrundstück darf nicht über die öffentliche Grünfläche erfolgen.
Anmerkung:
Bei der Ermittlung der GRZ und GFZ wird die öffentliche Grünfläche anteilig mit ca. 600 m² angerechnet.