Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf
dem Grundstück Fl.Nr. 2231, Gemarkung Lauf, Beethovenstraße, zu erteilen, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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Auf den Geräteanbau an den Carport an der Nordseite
wird verzichtet, die Länge des Carports beträgt max. 6 m. Die betroffenen
Nachbarn an der Nordseite des Baugrundstücks stimmen dem Bauvorhaben zu.
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Die Garage wird mind. 1 m von der Straßengrenze
abgerückt, alternativ muss die Garage als offener Carport ausgebildet werden.
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Alternativ wird der Errichtung eines
Doppelcarports/-garage an der Südseite des Baugrundstücks mit Zufahrt über den
Parkstreifen an der Beethovenstraße zugestimmt.
Unter den genannten Maßgaben wird auch der notwendigen Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“
- Garage/Carport außerhalb der festgesetzten Flächen
zugestimmt.