Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2231, Gemarkung Lauf, Beethovenstraße, zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

-     Auf den Geräteanbau an den Carport an der Nordseite wird verzichtet, die Länge des Carports beträgt max. 6 m. Die betroffenen Nachbarn an der Nordseite des Baugrundstücks stimmen dem Bauvorhaben zu.

-     Die Garage wird mind. 1 m von der Straßengrenze abgerückt, alternativ muss die Garage als offener Carport ausgebildet werden.

-     Alternativ wird der Errichtung eines Doppelcarports/-garage an der Südseite des Baugrundstücks mit Zufahrt über den Parkstreifen an der Beethovenstraße zugestimmt.

 

Unter den genannten Maßgaben wird auch der notwendigen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“

 

- Garage/Carport außerhalb der festgesetzten Flächen

 

zugestimmt.