Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorsitzender gibt eine kurze Einführung zum Breitbandausbau.

 

Herr Zwick schließt an, dass im Rahmen des letzten Breitbandförderprogramms 2012 flächendeckend die Grundversorgung, d.h. mindestens 1 Mbit/s, im Download sichergestellt wurde.

Der Landkreis Nürnberger Land hat im Dezember 2012 einen Infrastrukturatlas erstellen lassen, in dem ermittelt wurde, dass das Stadtgebiet und die Laufer Ortsteile zu 99 % grundversorgt sind. Die Ortsteile Letten und Neunhof sind noch nicht komplett ausgebaut.

Die noch ausstehenden Haushalte am Letten werden in den nächsten Wochen angebunden.

Neunhof dagegen gestaltet sich noch schwierig, ist aber seit August 2012 zumindest mit 7,2 Mbit/s im Download über LTE versorgt. Verhandlungen mit der DTAG über einen Ausbau waren leider erfolglos. Auch Rückfragen bezüglich eines Verkaufs der verlegten Leerrohre nach Neunhof wurden abgelehnt. Eine Vermietung der Leerrohre ist nur gemäß der Richtlinien der Bundesnetzagentur an Fremdanbieter möglich.

Herr Langer von der Breitbandberatung hat dies bestätigt und rät dazu bei geplanten Tiefbaumaßnahmen die hier tätigen Breitbandanbieter zu involvieren oder wenn es sinnvoll erscheint eigene Leerrohre zu verlegen.

Für die zukünftigen Tiefbaumaßnahmen wurden bereits im Rahmen Instruktionsverfahren für Straßen – und Kanalbaumaßnahmen. Die Baumaßnahme „Radweg Neunhof nach Eschenau“ zeichnet sich hierbei als Lösung für Neunhof ab.

 

Seit 1.12.2012 gibt es ein neues Förderprogramm, welches zum Ziel hat, Breitbandnetze mit mindestens 50 Mbit/s in Gewerbe- und Kummulationsgebieten (Mischgebieten) zu realisieren. Es zielt nicht auf einen flächendeckenden Ausbau ab, da dies auch mit den verfügbaren Fördermitteln nicht finanzierbar ist.

Die Breitbandversorgung ist keine kommunale Aufgabe, aber sie ist für die Kommune ein wichtiger Standortfaktor.

 

Eckdaten des Fördeprogramms:

 

Laufzeit            1.12.2012 bis 31.12.2017

Fördersatz der Stadt Lauf :      40%   max. 500.000 €

 

Die wichtigsten förderrechtlichen Randbedingungen:

 

·                    Das Erschließungsgebiet wird durch die Stadt definiert, hierin müssen mindestens     5 Unternehmen liegen und mindestens ein Unternehmen einen Bedarf von 50 Mbit/s oder mehr benötigen.

·                    Alle Anschlussinhaber in diesem Erschließungsgebiet müssen mindestens 30 Mbit/s erhalten.

·                    Eine Mitversorgung von Haushalten, Telearbeitsplätzen und Schulen im oder um das Gebiet sind ein positiver Nebeneffekt.

 

Dieses Förderprogramm bringt einen hohen Abwicklungsaufwand mit sich. Ohne fachtechnische Berater ist ein zweckmäßiges und ein Richtlinien konformes Verfahren kaum möglich. Die Beraterkosten sind allerdings nicht förderfähig. Die Verwaltung hat bereits bei Beratungsbüros Angebote zur Betreuung und Durchführung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm angefordert. Es stehen allerdings noch einige Antworten aus. Die Regierung von Mittefranken und auch das Breitbandzentrum Bayern raten dazu, hier nichts zu überstürzen, da die Telekommunikationsunternehmen erst dabei sind, Geschäftsprozesse zu entwickeln ( ungeklärte Fragen, z.B. DTAG: Vectoring; Kabel Deutschland : Open Access).

 

Informationen zu den notwendige Verfahrensschritten:

 

Die folgenden Verfahrensschritte setzen die zwingend zu beachtenden Vorgaben des EU-Rechts gemäß Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU i.V.m. den Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau vom 30.09.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union C 235/7) um:

 

1. Festlegung des Erschließungsgebiets

Beschluss im Stadtrat notwendig

 

2. Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten im Erschließungsgebiet.

 

3. Ermittlung des tatsächlichen sowie des prognostizierten Bedarfs an Breitbanddiensten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Bedarfsanalyse). Hierzu werden die Unternehmer im Erschließungsgebiet individuell und über die Gemeindehomepage mit Äußerungsfrist von mindestens einem Monat befragt. Bereitstellung der Informationen zur Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage und Mitteilung an STMWIVT bzw. an das bayerisches Breitband-Kompetenzzentrum zur Bekanntmachung auf dem zentralen Internetportal.

 

4. Auswertung der Ergebnisse der Befragung und Bereitstellung der Informationen

    inklusive Karte für die Gemeindehomepage.

 

5. Durchführung einer Markterkundung.

 

6. Bereitstellung der Ergebnisse der Markterkundung für die Gemeindehomepage

 

7. In den „grauen“ und „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) wird ermittelt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln (einschließlich einer Vorabregulierung) befriedigt werden kann. Zu der Frage einer möglichen Vorabregulierung wird eine Anfrage an Bundesnetzagentur gerichtet.

 

8. Für „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR) erfolgt ein Nachweis, dass die von den Betreibern getätigten Investitionen zur Modernisierung des Netzes nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und dass es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

 

9. Bereitstellung der Ergebnisse von Punkt 8 und 9 für die Darstellung auf der Gemeindehomepage.

 

10. Durchführung eines Vergabeverfahrens (grundsätzlich sinngemäße Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt). Aufbereitung der Informationen für die Gemeindehomepage. Hier empfiehlt sich ein Dialogverfahren.

 

11. Auswertung der Angebote und Vergabeempfehlung an die Gemeinde. Die Gemeinde veröffentlicht auf der Gemeindehomepage ihre vorgesehene Auswahlentscheidung.

 

12. Unterstützung bei der Erstellung des Förderantrags bei der Bezirksregierung (spätestens mit Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen des Vergabeverfahrens).

 

13. Aufbereitung der in Nr. 7.2 BbR genannten Unterlagen, u.a. das Ergebnis des Vergabeverfahrens inkl. Wirtschaftlichkeitslücke etc. für die Förderstelle.

 

14. Prüfung des Entwurfs des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber und Übersendung an die Bundesnetzagentur.

 

15. Die Bezirksregierung erlässt den Zuwendungsbescheid.

 

16. Erstellung eines Fördersteckbriefs für die Gemeindehomepage.

 

17. Die Gemeinde schließt einen Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Betreiber.

 

18. Erstellung der abschließenden Projektbeschreibung für Gemeindehomepage.

 

19. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung.

 

 

Vorsitzender schließt ab, dass es der Verwaltung bewusst ist, den Breitbandausbau zu fördern. Die Umsetzungsschritte werden die verschiedenen Gremien, Ausschüsse und den Stadtrat beschäftigen. Die Gremiumsmitglieder werden um Rückmeldung gebeten, wo Verbesserungspotenziale gesehen werden, um gerechte Lösungen zu erarbeiten.

 

Die gestellten Fragen einiger Stadtratsmitglieder können seitens der Verwaltung zufriedenstellend beantwortet werden.