Sitzung: 25.04.2013 StR/004/2013
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorsitzender gibt eine kurze Einführung zum Breitbandausbau.
Herr Zwick schließt an, dass im Rahmen des letzten
Breitbandförderprogramms 2012 flächendeckend die Grundversorgung, d.h.
mindestens 1 Mbit/s, im Download sichergestellt wurde.
Der
Landkreis Nürnberger Land hat im Dezember 2012 einen Infrastrukturatlas
erstellen lassen, in dem ermittelt wurde, dass das Stadtgebiet und die Laufer
Ortsteile zu 99 % grundversorgt sind. Die Ortsteile Letten und Neunhof sind
noch nicht komplett ausgebaut.
Die
noch ausstehenden Haushalte am Letten werden in den nächsten Wochen angebunden.
Neunhof
dagegen gestaltet sich noch schwierig, ist aber seit August 2012 zumindest mit
7,2 Mbit/s im Download über LTE versorgt. Verhandlungen mit der DTAG über einen
Ausbau waren leider erfolglos. Auch Rückfragen bezüglich eines Verkaufs der
verlegten Leerrohre nach Neunhof wurden abgelehnt. Eine Vermietung der
Leerrohre ist nur gemäß der Richtlinien der Bundesnetzagentur an Fremdanbieter
möglich.
Herr
Langer von der Breitbandberatung hat dies bestätigt und rät dazu bei geplanten
Tiefbaumaßnahmen die hier tätigen Breitbandanbieter zu involvieren oder wenn es
sinnvoll erscheint eigene Leerrohre zu verlegen.
Für
die zukünftigen Tiefbaumaßnahmen wurden bereits im Rahmen Instruktionsverfahren
für Straßen – und Kanalbaumaßnahmen. Die Baumaßnahme „Radweg Neunhof nach
Eschenau“ zeichnet sich hierbei als Lösung für Neunhof ab.
Seit
Die
Breitbandversorgung ist keine kommunale Aufgabe, aber sie ist für die Kommune
ein wichtiger Standortfaktor.
Eckdaten
des Fördeprogramms:
Laufzeit
Fördersatz
der Stadt Lauf : 40% max. 500.000 €
Die wichtigsten
förderrechtlichen Randbedingungen:
·
Das Erschließungsgebiet wird durch die
Stadt definiert, hierin müssen mindestens
5 Unternehmen liegen und mindestens ein Unternehmen einen Bedarf von 50
Mbit/s oder mehr benötigen.
·
Alle Anschlussinhaber in diesem
Erschließungsgebiet müssen mindestens 30 Mbit/s erhalten.
·
Eine Mitversorgung von Haushalten,
Telearbeitsplätzen und Schulen im oder um das Gebiet sind ein positiver
Nebeneffekt.
Dieses
Förderprogramm bringt einen hohen Abwicklungsaufwand mit sich. Ohne
fachtechnische Berater ist ein zweckmäßiges und ein Richtlinien konformes
Verfahren kaum möglich. Die Beraterkosten sind allerdings nicht förderfähig.
Die Verwaltung hat bereits bei Beratungsbüros Angebote zur Betreuung und
Durchführung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem
Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm angefordert. Es stehen allerdings
noch einige Antworten aus. Die Regierung von Mittefranken und auch das Breitbandzentrum
Bayern raten dazu, hier nichts zu überstürzen, da die
Telekommunikationsunternehmen erst dabei sind, Geschäftsprozesse zu entwickeln
( ungeklärte Fragen, z.B. DTAG: Vectoring; Kabel Deutschland : Open Access).
Informationen
zu den notwendige Verfahrensschritten:
Die folgenden
Verfahrensschritte setzen die zwingend zu beachtenden Vorgaben des EU-Rechts
gemäß Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU i.V.m. den
Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau vom
1. Festlegung
des Erschließungsgebiets
Beschluss im Stadtrat notwendig
2. Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten im
Erschließungsgebiet.
3. Ermittlung des tatsächlichen sowie
des prognostizierten Bedarfs an Breitbanddiensten mit Übertragungsraten von
mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream
(Bedarfsanalyse). Hierzu werden die Unternehmer im Erschließungsgebiet
individuell und über die Gemeindehomepage mit Äußerungsfrist von mindestens
einem Monat befragt. Bereitstellung der Informationen zur Veröffentlichung auf
der Gemeindehomepage und Mitteilung an STMWIVT bzw. an das bayerisches
Breitband-Kompetenzzentrum zur Bekanntmachung auf dem zentralen Internetportal.
4. Auswertung
der Ergebnisse der Befragung und Bereitstellung der Informationen
inklusive Karte für die Gemeindehomepage.
5. Durchführung
einer Markterkundung.
6. Bereitstellung
der Ergebnisse der Markterkundung für die Gemeindehomepage
7. In den „grauen“ und „schwarzen
Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) wird ermittelt, ob
die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger
Wettbewerb verzerrenden Mitteln (einschließlich einer Vorabregulierung)
befriedigt werden kann. Zu der Frage einer möglichen Vorabregulierung wird eine
Anfrage an Bundesnetzagentur gerichtet.
8. Für „schwarzen Flecken“ der
Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR) erfolgt ein Nachweis, dass die von den
Betreibern getätigten Investitionen zur Modernisierung des Netzes nicht
ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und dass es hohe
Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
9. Bereitstellung der Ergebnisse von
Punkt 8 und 9 für die Darstellung auf der Gemeindehomepage.
10. Durchführung eines Vergabeverfahrens
(grundsätzlich sinngemäße Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt). Aufbereitung der
Informationen für die Gemeindehomepage. Hier empfiehlt sich ein
Dialogverfahren.
11. Auswertung der Angebote und
Vergabeempfehlung an die Gemeinde. Die Gemeinde veröffentlicht auf der
Gemeindehomepage ihre vorgesehene Auswahlentscheidung.
12. Unterstützung bei der Erstellung
des Förderantrags bei der Bezirksregierung (spätestens mit Veröffentlichung der
Bekanntmachung im Rahmen des Vergabeverfahrens).
13. Aufbereitung der in Nr. 7.2 BbR
genannten Unterlagen, u.a. das Ergebnis des Vergabeverfahrens inkl. Wirtschaftlichkeitslücke
etc. für die Förderstelle.
14. Prüfung des Entwurfs des
Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber und Übersendung an die
Bundesnetzagentur.
15. Die
Bezirksregierung erlässt den Zuwendungsbescheid.
16. Erstellung eines Fördersteckbriefs für die
Gemeindehomepage.
17. Die Gemeinde schließt einen
Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Betreiber.
18. Erstellung der abschließenden Projektbeschreibung für
Gemeindehomepage.
19. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des
Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung.
Vorsitzender schließt ab, dass es der Verwaltung bewusst ist, den Breitbandausbau zu fördern. Die Umsetzungsschritte werden die verschiedenen Gremien, Ausschüsse und den Stadtrat beschäftigen. Die Gremiumsmitglieder werden um Rückmeldung gebeten, wo Verbesserungspotenziale gesehen werden, um gerechte Lösungen zu erarbeiten.
Die gestellten Fragen einiger Stadtratsmitglieder können seitens der Verwaltung zufriedenstellend beantwortet werden.