Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Donhauser informiert das Gremium über den Einsatz von Pferden für Kunigunde, Herold und Hofdamen / staat

 

Seit Jahrzehnten werden die Reitpferde für die Kunigunde und den Hofstaat vom Reit- und Fahrverein Heuchling zur Verfügung gestellt.

Nachdem es in den letzen Jahren immer wieder zu gefährlichen Situationen bzw. leichten „Zwischenfällen“ gekommen ist, haben die Verantwortlichen des Vereins signalisiert, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, 10 – 12 Pferde für den gesamten Hofstaat zu stellen und vor allem auch die Verantwortung zu übernehmen.

Ein Hauptproblem für die „Unruhe“ der Pferde ist das ständige „Stop-and-Go“ im Festzug.

Die Tiere sind für Reit- und Springturniere ausgebildet. Sie sind den unmittelbaren Kontakt mit den applaudierenden Zuschauern nicht gewöhnt und beginnen deshalb zu scheuen, vor allem bei Stillstand des Festzuges.

Zweites Problem: Die jungen Damen und Herren (Hofdamen, Herold u. Begleiter) verfügen meist über keinerlei Erfahrung beim Umgang mit den Tieren. Das vorher absolvierte einstündige „Probereiten“ ist nur ein kurzes „Beschnuppern“ und nicht wirklich hilfreich. Darüber hinaus sind die Kostüme der Hofdamen (lange Kleider) für das Reiten ziemlich ungeeignet. Schon das Aufsitzen beim Abmarsch des Festzuges ist sehr schwierig. Weiterhin verbieten die Kostüme die Darsteller/innen von Kunigunde und Hofstaat das Tragen entsprechender Schutzkleidung (Protektoren und Schutzhelm).

Bei einer Besprechung von Festleitung und Verwaltung mit Vertretern des Reit- u. Fahrvereins Heuchling wurde vorgeschlagen, künftig nur noch maximal vier Pferde einzusetzen (Kunigunde, Herold und zwei Begleiter/Hofdamen).

Der Vorschlag wird als guter Kompromiss angesehen.

Konsequenz daraus ist, die Anzahl der Hofdamen zu verringern. Bisher wurden die „nicht reitenden“ Hofdamen und die „kleinen Pagen“ in einer Kutsche befördert. Wenn nur noch vier Reitpferde zur Verfügung stehen, müssten bei gleichbleibender Zahl des Hofstaates insgesamt vier Kutschen angemietet werden.

 „Abreißen bzw. Stillstand“ des Festzuges

Dass im Festzug immer wieder Stillstand herrscht und damit teilweise minutenlange Lücken auftreten hat verschiedene Ursachen.

Topographie: Der Festzug mit den Pferdegespannen hat drei starke Steigungen zu überwinden. Die Johannisstraße, die „Güttinger’s Brücke“ in der Simonshofer Straße und die „Urlashöhe“.

Wenn die Festwagen auf diesen Steigungen anhalten müssen, können die Pferde die Zuglast nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten wieder anfahren. Vor allem in der Johannisstraße mit Kopfsteinpflaster ist dies sogar völlig unmöglich.

Aus diesem Grund wird immer abgewartet, bis die vorausgehende Gruppe die Steigung überwunden hat, um dann in einem Zug ohne Anhalten durchzufahren.

Diese Maßnahmen sind jedoch aus Sicherheitsgründen unumgänglich.

Bei 26 teilnehmenden Festwagen und Kutschen ist deshalb eine Verzögerung des Verlaufs des gesamten Festzuges vorprogrammiert.

Andere Ursachen:

Weiter werden diese Stillstände von Musikkapellen und Vereinen für eine „Einlage oder Vorführung“ -zur Freunde der Zuschauer- genutzt.

Wenn der Festzugsverlauf dann jedoch weiter geht, wird die Darbietung erst noch beendet, was zu weiteren Verzögerungen führt. Damit schaukeln sich kurze Stillstände (siehe Ausführungen oben) zu teilweise minutenlangen Lücken im Verlauf des Festzuges auf.

In einem Gespräch mit den teilnehmenden Musikgruppen wurde ein dringender Appell an alle ausgesprochen, auf Einlagen (Gegenzug u.ä.) zu verzichten, um einen möglichst „flüssigen“ Verlauf des Festzuges zu ermöglichen.

Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass diese Maßnehmen nicht eine Einschränkung der positven Darstellung der Kapellen oder Vereine darstellt, sondern ausschließlich der Sicherheit und einem unfallfreien Verlauf des Festzuges dienen soll.

Kurze Info: am Festzug nehmen durchschnittlich ca. 1.800 Personen und rund 60 Pferde teil.

Genehmigung des Festzuges gem. § 29 Abs. 2 StVO durch das Landratsamt

Das LRA hat signalisiert, dass die Genehmigung auf den „Prüfstand“ gestellt wird.

Dazu findet übernächste Woche eine Besprechung im LRA statt.

Noch ist nicht ersichtlich, welche Umstände zu einer Versagung oder Einschränkung führen könnten.

Eine einschlägige Änderung der Straßenverkehrsordnung ist ebenfalls nicht erfolgt.

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind keine sicherheitsrechtlichen Belange erkennbar.

Es muss also das Ergebnis der Besprechung abgewartet werden.