Sitzung: 11.04.2013 KuSAS/002/2013
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Donhauser informiert das Gremium über
den Einsatz von Pferden für Kunigunde, Herold und Hofdamen / staat
Seit Jahrzehnten werden die Reitpferde für die Kunigunde und den
Hofstaat vom Reit- und Fahrverein Heuchling zur Verfügung gestellt.
Nachdem es in den letzen Jahren immer wieder zu gefährlichen
Situationen bzw. leichten „Zwischenfällen“ gekommen ist, haben die
Verantwortlichen des Vereins signalisiert, dass es künftig nicht mehr möglich
sein wird, 10 – 12 Pferde für den gesamten Hofstaat zu stellen und vor allem
auch die Verantwortung zu übernehmen.
Ein Hauptproblem für die „Unruhe“ der Pferde ist das ständige
„Stop-and-Go“ im Festzug.
Die Tiere sind für Reit- und Springturniere ausgebildet. Sie sind den
unmittelbaren Kontakt mit den applaudierenden Zuschauern nicht gewöhnt und
beginnen deshalb zu scheuen, vor allem bei Stillstand des Festzuges.
Zweites Problem: Die jungen Damen und Herren (Hofdamen, Herold u.
Begleiter) verfügen meist über keinerlei Erfahrung beim Umgang mit den Tieren. Das
vorher absolvierte einstündige „Probereiten“ ist nur ein kurzes „Beschnuppern“
und nicht wirklich hilfreich. Darüber hinaus sind die Kostüme der Hofdamen
(lange Kleider) für das Reiten ziemlich ungeeignet. Schon das Aufsitzen beim
Abmarsch des Festzuges ist sehr schwierig. Weiterhin verbieten die Kostüme die
Darsteller/innen von Kunigunde und Hofstaat das Tragen entsprechender
Schutzkleidung (Protektoren und Schutzhelm).
Bei einer Besprechung von Festleitung und Verwaltung mit Vertretern des
Reit- u. Fahrvereins Heuchling wurde vorgeschlagen, künftig nur noch maximal
vier Pferde einzusetzen (Kunigunde, Herold und zwei Begleiter/Hofdamen).
Der Vorschlag wird als guter Kompromiss angesehen.
Konsequenz daraus ist, die Anzahl der Hofdamen zu verringern. Bisher
wurden die „nicht reitenden“ Hofdamen und die „kleinen Pagen“ in einer Kutsche
befördert. Wenn nur noch vier Reitpferde zur Verfügung stehen, müssten bei
gleichbleibender Zahl des Hofstaates insgesamt vier Kutschen angemietet werden.
„Abreißen bzw. Stillstand“ des Festzuges
Dass im Festzug immer wieder Stillstand herrscht und damit teilweise
minutenlange Lücken auftreten hat verschiedene Ursachen.
Topographie: Der Festzug mit den Pferdegespannen hat
drei starke Steigungen zu überwinden. Die Johannisstraße, die „Güttinger’s
Brücke“ in der Simonshofer Straße und die „Urlashöhe“.
Wenn die Festwagen auf diesen Steigungen anhalten müssen, können die
Pferde die Zuglast nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten wieder
anfahren. Vor allem in der Johannisstraße mit Kopfsteinpflaster ist dies sogar
völlig unmöglich.
Aus diesem Grund wird immer abgewartet, bis die vorausgehende Gruppe
die Steigung überwunden hat, um dann in
einem Zug ohne Anhalten durchzufahren.
Diese Maßnahmen sind jedoch aus Sicherheitsgründen unumgänglich.
Bei 26 teilnehmenden Festwagen und Kutschen ist deshalb eine
Verzögerung des Verlaufs des gesamten Festzuges vorprogrammiert.
Andere
Ursachen:
Weiter werden diese Stillstände von Musikkapellen und Vereinen für eine
„Einlage oder Vorführung“ -zur Freunde der Zuschauer- genutzt.
Wenn der Festzugsverlauf dann jedoch weiter geht, wird die Darbietung
erst noch beendet, was zu weiteren Verzögerungen führt. Damit schaukeln sich kurze Stillstände (siehe
Ausführungen oben) zu teilweise minutenlangen Lücken im Verlauf des Festzuges
auf.
In einem Gespräch mit den teilnehmenden Musikgruppen wurde ein
dringender Appell an alle ausgesprochen, auf Einlagen (Gegenzug u.ä.) zu
verzichten, um einen möglichst „flüssigen“ Verlauf des Festzuges zu
ermöglichen.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass diese Maßnehmen nicht eine
Einschränkung der positven Darstellung der Kapellen oder Vereine darstellt,
sondern ausschließlich der Sicherheit und einem unfallfreien Verlauf des
Festzuges dienen soll.
Kurze Info: am Festzug nehmen durchschnittlich ca. 1.800 Personen und
rund 60 Pferde teil.
Genehmigung
des Festzuges gem. § 29 Abs. 2 StVO durch das Landratsamt
Das LRA hat signalisiert, dass die Genehmigung auf den „Prüfstand“
gestellt wird.
Dazu findet übernächste Woche eine Besprechung im LRA statt.
Noch ist nicht ersichtlich, welche Umstände zu einer Versagung oder
Einschränkung führen könnten.
Eine einschlägige Änderung der Straßenverkehrsordnung ist ebenfalls
nicht erfolgt.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind keine sicherheitsrechtlichen
Belange erkennbar.
Es muss also das Ergebnis der Besprechung abgewartet werden.