Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 449, 449/2, 449/10, 449/11, 446/1 und 486/17 (Teilfläche) an der Stettiner Straße durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 23.04.2013.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 10 zum Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“.

5.    Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.