Sitzung: 23.04.2013 BauA/007/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/045/2013
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
- Der
Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn.
449, 449/2, 449/10, 449/11, 446/1 und 486/17 (Teilfläche) an der Stettiner
Straße durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB
geändert.
2.
Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 23.04.2013.
3.
Der
Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4
BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan
erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 10 zum Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung wird verzichtet.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.