Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   a)      Für die Maßnahme Kanalbau Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.7054.9535 werden Mittel in Höhe von 250.000 € in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen Verwaltungsermächtigungen 2014 in Höhe von 250.000 €  zur Verfügung gestellt.

 

b)          Für die Maßnahme Straßenbau Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.6314.9510 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei der Hh.St. 1.6151.9510. Die weiter benötigten Mittel in Höhe von 200.000 € werden in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen Verwaltugnsermächtigungen 2014 in Höhe von 200.000 € zur Verfügung gestellt.

 

c)           Für die Maßnahme Lärmschutz Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.6314.9511 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei Hh.St. 1.6151.9510. Die weiter benötigten Mittel in Höhe von 600.000 € werden in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen VE´s 2014 in Höhe von 600.000 € zur Verfügung gestellt.

 

2.    Der Auftrag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes Lauf Süd II wird auf der Grundlage des Angebots vom 08.04.2013 an die Firma

Richard Schulz Tiefbau GmbH, Im Gewerbepark 10, 96155 Buttenheim,

zum Angebotspreis von 768.931,89 € (brutto) vergeben.