Sitzung: 25.04.2013 StR/004/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: FB 5/032/2013
Herr Hammerlindl bezieht sich auf die Vorberatung im Bauausschuss und bittet, der einstimmigen Empfehlung zu folgen.
Beschluss:
In Abstimmung mit dem FB 2 ergeht folgender Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
1a) Für die Maßnahme Kanalbau Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.7054.9535 werden Mittel in Höhe von 250.000 € in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen VE´s 2014 in Höhe von 250.000 € zur Verfügung gestellt.
b) Für die Maßnahme Straßenbau Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.6314.9510 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei der Hh.St. 1.6151.9510. Die weiter benötigten Mittel in Höhe von 200.000 € werden in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen VE´s 2014 in Höhe von 200.000 € zur Verfügung gestellt.
c) Für die Maßnahme Lärmschutz Gewerbegebiet Lauf Süd II Hh.St. 1.6314.9511 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei Hh.St. 1.6151.9510. Die weiter benötigten Mittel in Höhe von 600.000 € werden in einem Nachtragshaushalt aus den ursprünglichen VE´s 2014 in Höhe von 600.000 € zur Verfügung gestellt.
2.) Der Auftrag für die Kanal-
und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes Lauf Süd II wird
auf der Grundlage des Angebots vom
Richard
Schulz Tiefbau GmbH, Im Gewerbepark 10, 96155 Buttenheim
zum Angebotspreis von 768.931,89 € (brutto) vergeben.