Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

 

  1. Den Feuerwehrvereinen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird die grundsätzliche Genehmigung erteilt, das Laufer Stadtwappen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verwenden. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt kostenfrei.

 

  1. Die Genehmigung kann im Einzelfall widerrufen werden, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass durch die Verwendung das Ansehen der Feuerwehren oder der Stadtverwaltung geschädigt werden könnte.

 

  1. Eine Verwendung des Stadtwappens für kommerzielle Zwecke darf nicht erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung ist seitens der Feuerwehren über die jeweilige Nutzung des Stadtwappens zu informieren.