Sitzung: 11.04.2013 KuSAS/002/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 3/003/2013
Beschluss:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:
- Den Feuerwehrvereinen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird die grundsätzliche Genehmigung erteilt, das Laufer Stadtwappen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verwenden. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt kostenfrei.
- Die Genehmigung kann im Einzelfall widerrufen werden, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass durch die Verwendung das Ansehen der Feuerwehren oder der Stadtverwaltung geschädigt werden könnte.
- Eine Verwendung des Stadtwappens für kommerzielle Zwecke darf nicht erfolgen.
- Die Verwaltung ist seitens
der Feuerwehren über die jeweilige Nutzung des Stadtwappens zu
informieren.