Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlN
-
Garage außerhalb der dafür
vorgesehenen Fläche.
Der Carport muss zur Freihaltung des Sichtdreiecks an der gesamten Nordseite
und an der Westseite auf einer Länge von mindestens 2,0 m als offene
Konstruktion ausgeführt werden.