Sitzung: 09.04.2013 BauA/006/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 5/036/2013
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf
vorgebracht wurden.
Zum Schreiben des Vereins der Hundefreunde Lauf a.d.Pegnitz e.V. vom 01.06.2012
wird festgestellt, dass aufgrund der neueren Planung kein Eingriff in das vom
Hundeverein genutzte Gelände erfolgt. Den Bedenken des Hundevereins wurde damit
Rechnung getragen.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Bayern GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund der Selbständigen- Gewerbeverband Bayern e.V., Ortsverband Lauf
3.
Zu den Äußerungen der Regierung von Mittelfranken –
Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach wird festgestellt:
Für die Inanspruchnahme der Waldfläche werden entsprechende Ersatzaufforstungen
vorgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt.
Zu den Äußerungen des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken,
Nürnberg wird festgestellt:
Für die Inanspruchnahme der Waldfläche werden entsprechende Ersatzaufforstungen
vorgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt.
Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:
Ein Schallschutzgutachten unter Berücksichtigung der Vorgaben des technischen
Umweltschutzes wurde erstellt.
Die vom Naturschutz geforderten Fachplanungen wurden ausgearbeitet und werden
bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt.
Zu den Äußerungen des Staatl. Bauamtes Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen und Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den
weiteren Planungen berücksichtigt.
Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:
Ein Hinweis zum Grundwasserschutz bzgl. evtl. geplanter Grundwasserentnahmen
wird in die Begründung übernommen.
Hinweise auf Bodenverunreinigungen im Plangebiet liegen nicht vor. Bei bereits
durchgeführten Baugrunduntersuchungen im Plangebiet wurden keine
Auffälligkeiten festgestellt. Auch seitens des Landratsamtes Nürnberger Land
sind keine Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen bekannt.
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Die entsprechenden
Planungen erfolgen in Abstimmung mit den Fachbehörden.
Zu den Äußerungen der N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen und Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den
weiteren Planungen berücksichtigt. Eine Erhöhung des Leitungsmastes ist
aufgrund neuer Planungen (Lärmschutzwand statt –wall) nicht erforderlich
Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren
Planungen berücksichtigt.
Zu den Äußerungen der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG wird
festgestellt:
Die Absicht zur Verlegung von Leerrohren wird zur Kenntnis genommen und bei der
weiteren Planungen und der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen
berücksichtigt.
Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
wird festgestellt:
Die Rodungsflächen werden im Rahmen des Umweltberichts und der
Grünordnungsplanung erfasst. Die notwendigen Ersatzaufforstungsflächen werden
im Bebauungsplan festgesetzt.
Zu den Äußerungen der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Nürnberg
wird festgestellt:
Die Forderung, dass weder Oberflächen- noch sonstige Abwasser der
autobahneigenen Entwässerung zugeführt werden darf, wird bei den weiteren
Planungen berücksichtigt.
Zu den Äußerungen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. wird festgestellt:
Der Baumbestand innerhalb des Geltungsbereiches wurde im Rahmen der saP und
der Grünordnungsplanung erfasst und bewertet. Die Grünzüge entlang der Gewässer
bleiben erhalten. Erforderliche Eingriffe zur Schaffung von
Regenrückhaltemöglichkeiten erfolgen in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde.
Zu den Äußerungen des Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und
Frühgeschichte, Nürnberg wird festgestellt:
Ein Hinweis auf die gesetzliche Meldepflicht beim Auftreten von Bodendenkmälern
wird in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.
Zu den Äußerungen Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck, wird
festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren
Planungen berücksichtigt.
4.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 für das
„Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ in der Fassung vom 09.04.2013 wird beschlussmäßig
gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.