Sitzung: 14.03.2013 VAS/002/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 1/020/2013/1
Herr Schriefer nimmt Bezug auf die verschiedenen
Sitzungsvorlagen und Sachvorträge zum ÖPNV, informiert über den aktuellen
Sachstand und stellt die aktuellen Fragen zur notwendigen Entscheidung vor.
Der Landkreis ist nach wie vor Aufgabenträger des
ÖPNV im Landkreis Nürnberger Land und des Laufer Stadtverkehrs. Bislang war er
für den Laufer Stadtverkehr auch Konzessionär. Die Konzession, die noch bis
2017 läuft, wurde nun bereits zum
Der Landkreis hat den Fahrbetrieb vertraglich an
die Fa. Sebald Reisen aus Pottenstein vergeben. Dieser Vertrag hat sich
ungekündigt bisher jährlich verlängert und läuft nun nach Kündigung zum
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist nach wie vor
assoziierter Vertragspartner des Landkreises.
Ab dem
Für die Stadt Lauf verändert dies die rechtlichen
Rahmenbedingungen deutlich, als dass nun nicht mehr der Landkreis alleiniger
Ansprechpartner ist, der bei verschiedenen notwendigen Entscheidungen
einzubinden ist.
Wie in der zugeleiteten Informationsvorlage vom
Der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV hat mit
der Fa. Stadtbus GmbH einen neuen Verkehrsdurchführungsvertrag geschlossen. Als
Basis des Vertrages dient in Ausstattung und Umfang der bisherige Laufer
Stadtverkehr. Seitens des Landkreises wird Grundlage für künftige
Kostenübernahmen das Grenzwertmodell im nächsten, noch zu verabschiedenden
Nahverkehrsplan sein. Dies beinhaltet die Handhabung des Landkreises, sich
maximal in Höhe des Status Quo am ÖPNV zu beteiligen. Eine Beteiligung an den
zusätzlichen Kosten für Erdgasbusse wie in Hersbruck wird es nicht geben.
Ebenso hat sich die Förderkulisse für Zuschüsse bei
der Beschaffung von Erdgasbussen deutlich verschlechtert. Daher sieht das
Landratsamt keine Erdgasbusse vor.
Die Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt Lauf
wird unter Kenntnisnahme dieses Verkehrsdurchführungsvertrags geschlossen, der
aber noch nicht vorliegt.
Damit wird die Stadt Lauf a.d. Pegnitz künftig in
die Lage versetzt, weitergehende Anforderungen an das Fahrangebot direkt mit
den entsprechenden Verkehrsunternehmen vereinbaren zu können.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vom Landkreis definierten Standard zur
Ausstattung des Laufer Stadtverkehrs zu folgen.
Nach einem kurzen Wortwechsel zwischen den Ausschussmitgliedern und Beantwortung aller Fragen durch die Verwaltung wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Der Stadtrat beschließt, die bisherigen Anforderungen der Stadtbusse an die Antriebstechnik, unter Berücksichtigung der aktuellen Abgasnormen, und des bestehenden Angebots des Laufer Stadtverkehrs bezüglich Fuhrpark und Fahrplanangebots beizubehalten.