Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Frau Wamser nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung und einstimmige Empfehlung im Kinder- und Jugendausschuss. Es steht künftig im Ermessen der Kommune selbst, ob überhaupt und in welcher Höhe sie einen Zuschuss an die freien Träger leistet. Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden bis höchstens 100 % der zuweisungsfähigen Kosten geleistet. Aufgrund der Vielfalt der freien Träger in der Stadt Lauf fand es die Verwaltung sinnvoll, eine Grundlage zu erarbeiten, nach der künftige Anträge seitens der Verwaltung einwandfrei bearbeitet und dann zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Richtlinie regelt alles Notwendige, damit die freien Träger künftig vorab ganz genau wissen, was sie vorlegen müssen, eine Antragstellung so schnell wie möglich durchgeführt und im Stadthaushalt berücksichtigt werden kann und vollständig an die Regierung eingereicht werden kann. Aus der letzten Sitzung heraus musste eine kleine inhaltliche Änderung bei der Termin- und Kostenkontrolle vorgenommen werden, damit es genauer formuliert ist.

 

Herr Stadtrat Mayer begrüßt die Beschlussvorlage im Namen seiner Fraktion aufs Äußerste. Es wurde ausführlich in den Ausschüssen darüber beraten. In der Fraktion ist noch ein Wunsch aufgekommen und er möchte ergänzend zum Beschluss die Verwaltung beauftragen, zu prüfen, ob eine Gewährleistung aufgenommen werden kann, dass die Vergabe an die Kinder von Laufer Familien erste Priorität haben muss. Er hat nichts dagegen, wenn freie Plätze durch Gastkinder aufgefüllt werden, sofern es tatsächlich welche gibt. Wenn eine so hohe Förderung aus Laufer Steuergeldern erbracht wird, muss dies an erster Stelle stehen.

 

Vorsitzender entgegnet, dass dies bereits inkludiert ist.

 

Herr Stadtrat Ittner bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der Unterlage. Diese reichen sehr weit in die Zukunft. Ein Vorteil daraus ist, dass der Mix aus freien und städtischen Trägern massiv unterstützt wird. Seitens der Stadt hat man sich mit finanziellem Engagement schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Garde für die freien Träger verspricht es Planbarkeit. Er möchte auch die Linie unterstützen, zuerst an die Laufer Kinder zu denken. Man wird dem Ziel „kinderfreundliche Stadt Lauf“ gerecht, aber auch dem Ziel, eine standortfreundliche Stadt zu sein.

 

Herr Stadtrat Grand äußert, dass auch seine Fraktion diese Richtlinie außerordentlich begrüßt. Diese Richtlinie ist auch nicht selbstverständlich, sondern freiwillig. Es soll nicht nur eine kinderfreundliche Stadt als Werbeslogan sein, sondern es soll auch danach gehandelt werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ wird rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen. Diese legt grundsätzlich einen städtischen Fördersatz i.H. von 80% der zuweisungsfähigen Kosten fest.

Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.