Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Frau Schulz berichtet zunächst, dass bisher die Kommunen nach dem BayKiBiG dazu verpflichtet waren 2/3 der Baukosten der Träger zu übernehmen. Der Freistaat hat hierzu, im Rahmen des Finanzausgleichs einen Zuschuss zu den 2/3 gewährt. Dieser Zuschuss war auf 2/3 begrenzt, unabhängig davon, ob die Stadt diesen für sich oder andere Bauträger verwendet. Diese Förderbeschränkung ist mit der Änderung des BayKiBiG zum 01.01.2013 weggefallen. Die Kommunen entscheiden nun selbst, welchen Anteil sie leisten. Auch auf diesen Anteil werden zukünftig Zuschüsse gewährt bis maximal 100% der zuweisungsfähigen Kosten. Die Kommunen entscheiden nun auch selbst, ob sie eine Grundsatzentscheidung über die Förderhöhe der künftigen Baumaßnahmen treffen oder je einzelnem Fall mit dem Träger verhandeln. Aufgrund der Vielfalt der Freien Träger und des Gleichbehandlungsgrundsatzes erscheint es empfehlenswert einen Grundsatzbeschluss über die Höhe der künftigen städtischen Förderung zu fassen. Dies gibt dem Träger dann auch eine weitere Planungssicherheit. Um Rahmenbedingungen, wie Zuständigkeiten, Verfahren, Fristen und Pflichten zu regeln, wurde die in der Anlage beigefügte Richtlinie erarbeitet. Bei der Richtlinie sind die Grundlage zur Berechnung des Investitionskostenzuschusses, wie bisher, die zuweisungsfähigen Kosten. Für Neubau und Erweiterungsmaßnahmen werden die Kosten durch die Kostenrichtwerte zugrunde gelegt, welche auch regelmäßig der Kostenentwicklung angepasst werden. Diese liegen derzeit bei 3.574,00 € pro Quadratmeter. Zugrunde gelegt bei der Berechnung werden die Flächen, welche nach dem Raumprogramm für die entsprechende Einrichtung notwendig sind. Für Generalsanierungen werden die tatsächlichen Kostengruppen 3,4 und 5, sowie 12 % daraus für die Kostengruppe 7 als zuweisungsfähig anerkannt. Höchstwerte für Sanierungen ist jedoch der vergleichbare Neubauwert. Zur Höhe der Förderung wird vorgeschlagen, den bisherigen Zuschusssatz von 66,67%, also 2/3, auf 80% zu erhöhen, um auch den Eigenanteil der Träger zu reduzieren. In der Anlage sind Diagramme und Vergleichskalkulationen beigefügt, welche sich auf einen Neubau einer dreigruppigen Kindergarteneinrichtung beziehen. Diese zeigen, wie sich die Kosten bei unterschiedlichen Fördersätzen auf die Bereiche Stadt, Träger und Regierung verteilen. Hier ist auch deutlich zu erkennen, dass der Regierungszuschuss aufgrund eines höheren Baukostenzuschusses durch die Stadt Lauf steigt. Zum Verfahren ist der Termin 30.07. wichtig, welcher der Stichtag zur Einreichung von Aufträgen ist. Diese werden auch künftig in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen sein, um somit über- und außerplanmäßige Kosten zu vermeiden. Um Fehl- und Falschplanungen, sowie Verzögerungen zu vermeiden, werden Vorgespräche und die Prüfung der grundsätzlichen baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit vor Beginn der Planungsarbeiten als erforderlich angesehen. Künftig werden die Träger vor Beginn der Planungsarbeiten schriftlich informiert. Auch zum Beispiel, wenn eine Zweckbindungsfrist besteht, welcher Raumbedarf für diese Einrichtung höchstens förderfähig ist und auch welche zuweisungsfähigen Kosten höchstens förderfähig sind. Bei den Pflichten der Träger ist der wichtigste Punkt die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren, welche bei Nichteinhaltung zur anteiligen Rückzahlung der Zuschüsse führt. Hierfür ist die Stadt berechtigt eine dingliche Sicherung einzutragen. Weiterhin werden die Träger verpflichtet die Vergabevorschriften einzuhalten und vorrangig Kinder aus dem Stadtgebiet aufzunehmen. Die Pflichten resultieren aus den Pflichten, die die Regierung der Stadt Lauf auferlegt. Diese werden so an den Träger weitergegeben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kontrolle der Baumaßnahme. Wichtig ist hierbei der Grundsatz, dass eine Bauherrenaufsicht durch die Stadt nicht stattfinden kann, sondern durch den Träger gewährleistet sein muss.

Um jedoch bereits im Vorfeld Fehlentwicklungen zu erkennen, wird der Träger künftig verpflichtet monatlich die Einhaltung des Terminplanes und der Kosten schriftlich zu bestätigen und auch die Auftragsübertragung künftig der Stadt zur Freigabe vorzulegen. Für einzelne Maßnahmen, die bereits im Vorfeld besonders problematisch erscheinen kann auch der Stadtrat künftig den Träger verpflichten zusätzlich einen externen Projektsteuerer zur Kosten und Terminkontrolle einzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt entsprechend des Kostenanfalls. Ausgezahlt werden höchstens 80%. So macht das die Regierung mit der Stadt. Der Restbetrag wird dann nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die Verwendungsnachweise müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss der Baumaßnahme vorgelegt werden. Damit die Stadt ihrerseits diesen an die Regierung weiterleiten kann. Grundsätzlich führt die Nichteinhaltung der Auflagen, auch der Auflagen, die die Stadt dem Träger vorschreibt, zu einer (Teil-)rückzahlung der Zuschüsse.

 

Vorsitzender bedankt sich bei Frau Schulz für die Erörterung der Zuschussrichtlinien. Er weist auf die Darstellung hin, in der klar ersichtlich wird, dass der Träger nunmehr durch diese Regelung 40% weniger Eigenanteil beisteuern muss. Hierbei darf nicht nur auf die Rücklagen geachtet werden, denn es ist notwendig die Träger zu fördern. Im eigenen Interesse, also im Interesse der Stadt. Außerdem ist der Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese neue Regelung gegeben. Deshalb und aus dem Grund, dass es viele freie Träger gibt, die gefördert werden müssen, ist der Zuschuss von 80% zur Förderung der Träger durchaus sinnvoll.

 

Herr Ochs weist darauf hin, dass die Träger nicht zu zuweisungsfähigen, sondern zu realen Kosten bauen. Es ist darauf zu achten, dass ein relativ großes Delta zwischen zuwendungsfähigen und realen Kosten besteht. In naher Zukunft sollen die Kindertagesstätte Brücke West, der Stiftungskindergarten Eckert’sche, sowie der ASB saniert beziehungsweise Umgebaut werden. Außerdem befindet sich momentan das Projekt der Kirche in Kotzenhof in vollem Gange. Es ist zwar gut, dass eine Richtlinie geschaffen worden ist, jedoch besteht die Gefahr, dass für künftige Entscheidungen ein neuer Beschluss von Nöten ist, der von dieser Vorgabe mit den 80% abweichen kann. Nun ist fraglich, wie damit umgegangen wird, denn die Kirche in Kotzenhof kann sich den Umbau bei 80% nicht mehr leisten. Sollte die evangelische Kirche Brücke West übernehmen, wird es keine Sanierung geben, denn sobald für die Kirche in Kotzenhof kein Geld mehr vorhanden ist, wird Brücke West auch nicht mehr saniert werden. Deshalb stellt sich nun die Frage, wie eine angemessene Strategie aussehen würde.

 

Vorsitzender entgegnet, dass die Frage der Strategie an die freien Träger die Stadt natürlich nur schwer beantworten kann. Die Stadt kann sich an ihren eigenen Einrichtungen und Projekten erst einmal orientieren und versuchen ein Vorbild zu sein, indem die stadteigenen Projekte im Rahmen der anerkennungsfähigen Kostenvolumina abgewickelt werden. Ein paar Sonderfälle sind auch vorhanden, wie besondere Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, jedoch können diese auch über Klimaschutzpflichten oder Denkmalschutzförderungen oder Städtebauförderung oder sonstige Sonderunterstützungen ausgabetechnisch gedeckt werden. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Stadt dem Gleichheitsgrundsatz trotz allem gerecht wird. Im Bereich der Ganztagsschulen entsteht derzeit ein Versorgungsproblem in Bayern. Momentan wird deshalb diskutiert, ob die Schulkinder nachmittags in die Kindertagesstätten zur Hortbetreuung geschickt werden sollten. Hierfür wurden Unterschriften von den Laufer Eltern gesammelt. Hierfür wird wahrscheinlich ein neues Förderprogramm entstehen. Der Freistaat Bayern hat auf die normalen Förderzuschüsse auf 15% erhöht.

 

Herr Auernheimer befindet die Erhöhung der Förderzuschüsse von 66,67% auf 80% sinnvoll, da dadurch die Träger, aber auch die Stadt durch möglicherweise spät auftretende Ungereimtheiten entlastet werden.

 

Vorsitzender merkt an, dass sobald die Stadt einen Höheren Zuschusskostenbeitrag gewährt, der Freistaat ebenso umso mehr bezuschusst.

 

Herr Ochs weist darauf hin, dass bei dieser Entscheidung die Zuschüsse auf 80% zu erhöhen, die Träger keine Mehrzuschüsse bekommen, sondern wirklich nur diese 80%. Denn sollte mehr ausbezahlt werden, würde dies dazu führen, dass der Beschluss hinfällig wird.

 

Vorsitzender erklärt, dass besondere Situationen in Bezug auf höhere Kosten schon im Vorfeld abgeklärt werden, sodass diese 80% dem Träger ausreichen können.

Außerdem soll jeder Bau durch Controlling mit begleitet werden, damit diesbezüglich besser gehandelt werden kann.

   

Herr Meyer befürwortet die 80% Förderung. Er erkundigt sich, wie der Ablauf bezüglich des Kostencontrollings durch jemand Externen abgewickelt werden soll und ob hierfür der Träger die Kosten übernimmt oder es von der Stadt ebenfalls gefördert wird. Außerdem erfragt er, ob bei möglichen Jourfixen, während des Baugeschehens der freien Träger, auch die Stadt Lauf vertreten sein wird.

 

Vorsitzender erklärt, dass sich die Stadt momentan mehr den je intensiv in einem begleitenden Prozess von Projekten der freien Träger befindet.

 

Frau Schulz beantwortet die Frage bezüglich des Ablaufs des Kostencontrollings. Hierzu gilt grundsätzlich der Vorsatz, dass der freie Träger baut, die Verantwortung trägt und Bauherr ist. Somit hat er seine Kosten auch selbst zu tragen und zu kalkulieren.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass die Idee der Richtlinie zur Vorbeugung von nachträglichen Baukosten dient. Somit fällt für die Stadt an Kosten nur der Betrag der Zuweisung an. Darauf zu achten ist, dass die Stadt nicht der Bauherr ist, also nicht bestimmen kann, in welcher Qualität welche Einrichtung gebaut werden soll. Somit ist die Stadt auch nicht dafür verantwortlich, ob ein Kindergartengrundstück Altlasten hat, wie der, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, weil es letztendlich darum geht, möglichst viele qualitativ, vor allem auch pädagogisch gute Einrichtungsplätze zu schaffen. Wobei es hier auch zum Teil um die Frage des Wettbewerbs geht. Das heißt, wenn jetzt besondere Punkte verteilt werden würden für Einrichtungen, in denen die Statik besonders schlecht ist oder der Sanierungsaufwand besonders groß ist, wird das schwierig, auch wenn wir versuchen, private Bauten zu disziplinieren hinsichtlich Qualität und ähnlichem.  Letztendlich hat es die Stadt durch diese Richtlinie nicht mehr anzugehen. Deshalb ist die Idee entstanden, den Zuschuss höher anzusetzen, um dadurch die Risiken der Qualität zu minimieren. Das Baurisiko an sich trägt der Bauherr, deshalb mischt sich die Verwaltung auch nicht in das ganze Baugeschehen ein, außer durch Maßnahmen, die durch die Richtlinie festgesetzt wurden. Sollten die Baukosten sich nun stark erhöhen, würden trotz allem die 80% des gedeckelten, bis zu dem Neubauwert des zuweisungsfähigen Betrags, maximal ausgezahlt werden. Das heißt, die 80% sind eine reine Hilfestellung von der Kommune für die Träger.

 

Herr Pohl merkt an, dass es schon mehr Bauherren gegeben hat, die versucht haben etwas zu Bauen, sich dabei jedoch verkalkuliert haben. Daher sind die geschaffenen Richtlinien wichtig und sinnvoll. Doch ein Unterschied zwischen kirchliche und freie Träger sollte trotz allem gemacht werden.

 

Vorsitzender erklärt, dass es in dieser Richtlinie hauptsächlich um Neubauten geht. Sollte nun beispielsweise ein Kindergarten saniert werden, wird zuerst überprüft, ob hier der Denkmalschutz oder die Klimaförderung eine Rolle spielt. Es muss auch darauf geachtet werden, ob der Zuschuss durch die Städtebauförderung finanziert wird oder eben, bei einem Neubau, die Richtlinie zu Investitionskostenzuschüssen greift.

 

Herr Meyer erfragt, wie sich die Verwaltung verhält, wenn es bei einem freien Träger während der Bauphase, aufgrund einer schlechten Marktsituation, zu unvorhersehbaren Mehrkosten kommen sollte.

 

Frau Schulz beantwortet, dass sobald der Zuschuss genehmigt ist, keine Änderungen bezüglich eines Mehrzuschusses gewährt werden. Sollten die Mehrkosten jedoch vor der Genehmigung bekannt werden, können diese eventuell in der Berechnung noch mit berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regierung ebenfalls so vorgeht.

 

Herr Ochs merkt an, dass die Stadt laut den festgeschriebenen Richtlinien nicht nur Hilfestellungen gibt, sondern auch vor jeder Auftragsvergabe eine aktuelle Kostenaufstellung unter der Berücksichtigung der Gesamtkosten vorzulegen. Die Stadt Lauf erteilt eine Genehmigung zur Auftragsvergabe an den Träger. Im Klartext mischt sich die Verwaltung doch in das Bauvorhaben mit ein. Da wenn die Kostenaufstellung zeigt, dass die Ist-Kosten über den Zumittelungsfähigen Kosten liegen, müssen sie die Vergabe blockieren, solang dieser Finanzierungsnachweis nicht vorliegt. Der Fall dass freie Träger bauen, wird es künftig noch geben. Das heißt die Verwaltung muss sich aktiv, auch wenn die Richtlinie mit den 80% besteht, mit der Vergabe von Aufträgen und damit dem Bauvorhaben beschäftigen.

 

Frau Nürnberger erwidert, dass sich nach der Aufgabenverteilung die Verwaltung nicht um die Kosten kümmern wird, es sei denn, dies erfolgt aufgrund einer Nachfrage durch die Stelle, die sich mit den Förderungen beschäftigt. Die Absicht der Vereinbarung ist, dass die Verwaltung vom Träger die Aussage bekommt, ob er sich mit seinen Baukosten noch im Rahmen seiner Finanzierungsmöglichkeit befindet oder nicht. Sobald höhere Kosten anfallen, welche sich nicht im vorgegebenen Rahmen befinden, hat es zur Folge, dass die Kämmerei den Kostenausschreitungen auf den Grund geht und erörtern wird, was daraufhin zu tun ist. Dies hat mit dem Bauamt, der Überprüfung des Bauvorhabens und der Kostenaufstellung nichts zu tun. Es dient der reinen Aussage, ob sich die Baukosten noch im Rahmen befinden. Sobald mit der Finanzierung ein Problem auftritt, werden Nachfragen rein aus Gründen der Finanzprüfung oder Förderprüfung erfolgen. Deshalb besteht diese besondere Informationspflicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die förderfähigen Flächen gedeckelt sind, sowie der Richtwert pro Quadratmeter Fläche. Mehr als diese Kosten und davon der Rest, der aus zuweisungsfähigen Kosten anfällt, was im Übrigen die Regierung überprüft, können aufgrund dieser vorgegebenen Grundsätze nicht rauskommen. Das heißt, es ist auch unabhängig davon, ob die Kosten aus dem Ruder laufen, weil die Verwaltung sich an diesen gedeckelten Betrag hält.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ wird rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen. Diese legt grundsätzlich einen städtischen Fördersatz i.H.v. 80% der zuweisungsfähigen Kosten fest.

Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.