Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1

Frau Wamser erläutert den Sachstand.

 

Herr Stadtrat Meyer begrüßt es, die Maßnahme voranzutreiben, Krippenplätze zu schaffen, da der Bedarf vorhanden ist. Herr Maiß hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass in Besprechungen darüber befunden wurde, dass von den Gesamtkosten, die über die Förderung vom Bezirk hinausgehen, je zu 50 % zwischen Bauherrn und Stadt finanziert werden. Leider wurde dies nicht schriftlich festgehalten. Herr Maiß will daran festhalten, dass die Maßnahme weiter vorangeschoben wird.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion zwischen den Stadtratsmitgliedern wird nachfolgender Beschluss gefasst.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

A)    Der Stadtrat stimmt der Baumaßnahme zur Errichtung einer eingruppigen Kinderkrippe mit 12 Plätzen durch den privaten Investor Maiß auf dem Grundstück FlNr. 21, Gem. Simonshofen, nach den vorliegenden Plan- und Kostenunterlagen vom 20.12.12/04.02.13 der Systeambau GmbH zu. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o. g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlich vorgeschriebenen Baukostenzuschuss in Höhe von 364.548,00 EUR (Staatsmittel und städt. Anteil 50 %) zu den zuweisungsfähigen Baukosten von 428.880,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt an den Investor Maiß unter den vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung der durch die Regierung von Mittelfranken gewährten Ausstattungspauschale i. H. v. 15.000,00 EUR geht an den Betriebsträger Montessori.

 

B)     Der Stadtrat stimmt der Baumaßnahme zur Errichtung einer zweigruppigen Einrichtung (1 Krippengruppe mit 12 Plätzen und eine Kleinkindgruppe mit 8 Krippen- und 5 Kindergartenplätzen) durch den privaten Investor Maiß auf dem Grundstück FlNr. 21, Gem. Simonshofen, nach noch vorzulegenden Plan- und Kostenunterlagen zu.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlich vorgeschriebenen Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 615.205,00 EUR (Staatsmittel und städt. Anteil 50 % bzw. 66,67 %) zu dann max. zuweisungsfähigen Baukosten von 745.894,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt an den Investor Maiß unter den vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung der durch die Regierung von Mittelfranken gewährten Ausstattungspauschale i. H. v. 25.000,00 EUR geht an den Betriebsträger Montessori. Die noch notwendige Bedarfsanerkennung der weiteren Gruppen erfolgt im zuständigen Gremium.