Sitzung: 30.04.2009 StR/004/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: BA/054/2009
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die nachfolgend aufgeführten und im
Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf eingetragenen öffentlichen Feld- und
Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG wegen Vorliegen überwiegender
Gründe des öffentlichen Wohls ganz oder teilweise einzuziehen:
Nr. 12
Fl.Nr. 942/3 t,
961/2, 961/3 und 1075 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,410 km
Nr. 14
Fl.Nr. 942/3 t
Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,150 km
Nr. 15
Fl.Nr. 942/3 t,
1238 und 1239 t Gemarkung Lauf mit einer Länge von 0,350 km
Nr. 16
Fl.Nr. 1243
Gemarkung Lauf mit einer Länge 0,200 km
Nr. 9
Fl.Nr: 1075/3
Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,380 km
Nr. 13
Fl.Nr. 997/2 t
Gemarkung Lauf auf eine Länge von 0,300 km
Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ist die Absicht der Einziehung 3 Monate
vorher ortsüblich bekanntzumachen.