Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

2.  Lauf Links

 

2.1  Mit der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht Einverständnis.

 

2.1.1    Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen Planungen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.

 

2.1.2    Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Sembach-Areals ist bei einer neuen Nutzung auf eine Überprüfung der entstehenden Verkehrsbelastung zu achten.

 

Die Anregungen zum Fahrradverkehr finden bei anstehenden Planungen Berücksichtigung und sind bei der Detailplanung ggf. mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

 

Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggf. mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

 

2.1.3    Die Hinweise des staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

2.1.4    Die Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

2.1.5    Die Hinweise der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz werden zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Bei Nutzungsklarheit hinsichtlich des Sembach-Areals müssen die Verkehrskonzepte überprüft werden.

 

2.1.6    Die Hinweise von Pfarrer Hofmann (Christuskirche/ evang. Kirchengemeinde) werden zur Kenntnis genommen. Mit den Maßnahmen 4.1 bis 4.7, 10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in einzelnen investiven Maßnahmen, werden nicht-investive Maßnahmen bereits im Maßnahmenkonzept integriert.

 

2.1.7    Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der DB sind entsprechend zu beachten.

 

2.1.8    Die Hinweise von Herrn Löffler werden zur Kenntnis genommen.

Der Vorschlag einer speziellen Fahrradstraße wird aufgegriffen und textlich erwähnt. Eine Umsetzung soll im Zuge zukünftiger Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft werden.

Die Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter der S-Bahn-Linie zur Befahrbarkeit für Fahrradfahrer wird grundsätzlich begrüßt und stellt einen wichtigen Punkt im Sinne der Erreichbarkeit von "Lauf Links" dar. Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei jeglichen Maßnahmen entlang der Bahnlinie geprüft werden.

 

2.1.9    Die Anregungen der Nachbarschaftsinitiative Ottostraße werden zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält hinsichtlich Begrünung umfangreiche Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3 und 7.3) zur Gestaltung des öffentlichen Straßenraums.

 

2.2  Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Links werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.3013) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.

 

2.3  Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr.5 „Lauf Links“ festgelegt und die anliegende Sanierungssatzung gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.

 

2.4  Für das Sanierungsgebiet „Lauf Links“ wird ein Quartiermanagement eingerichtet. Die Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer Wochenstundenzahl von 20.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das notwendige Büro zu suchen und einzurichten.

Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.