Sitzung: 28.02.2013 StR/002/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: FB 5/012/2013
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
2. Lauf
Links
2.1 Mit
der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten
Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht
Einverständnis.
2.1.1 Die
Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Naturschutzbehörde wird
zur Kenntnis genommen. Die Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen
Planungen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.
2.1.2 Die
Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Straßenverkehrsbehörde
wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Sembach-Areals ist bei einer neuen
Nutzung auf eine Überprüfung der entstehenden Verkehrsbelastung zu achten.
Die Anregungen zum Fahrradverkehr finden bei anstehenden Planungen
Berücksichtigung und sind bei der Detailplanung ggf. mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch
gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggf. mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
2.1.3 Die
Hinweise des staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen und bei
den weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
2.1.4 Die
Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den
anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
2.1.5 Die Hinweise der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz werden zur
Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Bei Nutzungsklarheit hinsichtlich des Sembach-Areals müssen die
Verkehrskonzepte überprüft werden.
2.1.6 Die Hinweise von Pfarrer Hofmann (Christuskirche/ evang.
Kirchengemeinde) werden zur Kenntnis genommen. Mit den Maßnahmen 4.1 bis 4.7,
10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in einzelnen investiven Maßnahmen,
werden nicht-investive Maßnahmen bereits im Maßnahmenkonzept integriert.
2.1.7 Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro
Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der DB sind entsprechend zu
beachten.
2.1.8 Die Hinweise von Herrn Löffler werden zur
Kenntnis genommen.
Der Vorschlag einer speziellen
Fahrradstraße wird aufgegriffen und textlich erwähnt. Eine Umsetzung
soll im Zuge zukünftiger Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft
werden.
Die Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter der S-Bahn-Linie zur
Befahrbarkeit für Fahrradfahrer wird grundsätzlich begrüßt und stellt einen
wichtigen Punkt im Sinne der Erreichbarkeit von "Lauf Links" dar.
Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei jeglichen Maßnahmen entlang der
Bahnlinie geprüft werden.
2.1.9 Die Anregungen der Nachbarschaftsinitiative
Ottostraße werden zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält hinsichtlich Begrünung umfangreiche
Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3 und 7.3) zur Gestaltung des öffentlichen
Straßenraums.
2.2 Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen
in Lauf Links werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.3013) zur
Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele
grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren
durchgeführt werden.
2.3 Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die
förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr.5 „Lauf
Links“ festgelegt und die anliegende Sanierungssatzung gem. §142 Abs. 3 BauGB
beschlossen.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche
Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.
2.4 Für
das Sanierungsgebiet „Lauf Links“ wird ein Quartiermanagement eingerichtet. Die
Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl
von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer
Wochenstundenzahl von 20.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das
notwendige Büro zu suchen und einzurichten.
Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.