Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Frau Nürnberg bezieht sich auf die Vorberatungen im Arbeitskreis Stadtentwicklung und im Bauausschuss und ergänzt, dass Herr Lüling (Vorsitzender des Ortsverbandes FDP Lauf) kritisiert hat, dass er bei der Beschlussvorlage falsch zitiert wurde und um Korrektur bittet. Der Beschluss wird unter Punkt 1.1.9 deshalb dahingehend abgeändert.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  „Lauf Mitte“

 

1.1  Mit der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht Einverständnis.

 

1.1.1  Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land Sachgebiet 23 wird zur Kenntnis genommen. Auf die vorgebrachten Bedenken wird in den "Vorbereitenden Untersuchungen" nun hingewiesen und klargestellt, dass die erforderlichen Abstimmungen und Gutachten im Rahmen der weiteren Planung für die Pegnitzgalerie durchzuführen bzw. zu erbringen sind.

Der bisher fehlende Hinweis auf die Trinkwassergewinnungsanlage Erlenstegen – Eichelberg wird in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

 

1.1.2  Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land - Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die bisherige textliche Darstellung gibt die Wegeführung korrekt wieder; die Möglichkeit einer früheren Zusammenführung der Wege dient nur als Hinweis.

 

1.1.3  Die Stellungnahme der StWL Städtische Werke Lauf GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die vorbereitenden Untersuchungen werden um den mitgeteilten Prüfauftrag ergänzt, aber bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aus städtebaulichen Gründen eine Bebauung/ Raumkante in der Sichartstraße erhalten bleiben muss.

 

1.1.4  Die Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

1.1.5  Die Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

1.1.6  Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und in den vorbereitenden Untersuchungen wird auf die Stellungnahme hingewiesen.

 

1.1.7  Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden beim Beschrieb der jeweiligen Maßnahmen in die vorbereitenden Untersuchungen übernommen.

 

1.1.8  Der Hinweis von Herrn Thomas Löffler wird zur Kenntnis genommen. Auf die Notwendigkeit der Erstellung eines „Integrierten Verkehrskonzeptes“ – wie bereits im Rahmen des ISEK diskutiert- wird nochmals explizit hingewiesen, um so eine Abstimmung mit den Erkenntnissen des Verkehrskonzeptes im Rahmen der möglichen Detailplanung zu erreichen.

Der Hinweis bezüglich des Steges in Richtung Altstadt wird zur Kenntnis genommen und in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

Der Hinweis bezüglich der Kreuzung Simonshofer/Hersbrucker Straße wird zur Kenntnis genommen. Eine Planung ist im Detail mit den Fachbehörden und Bürgern abzustimmen.

 

1.1.9  Die Anregung von Herrn Lüling wird wie folgt abgeändert:

Herr Lüling kritisiert, dass die Vorschläge für Umgestaltungs- und Umbaumaßnahmen (konkret für Schlachthofplatz und Sichartstraße) alleine aus der Perspektive touristischer Radfahrer beleuchtet wurden.

Der Hinweis von Herrn Markus Lüling wird zur Kenntnis genommen.

1.2  Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in „Lauf Mitte“ werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.2013) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und -ziele grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.

 

1.3  Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ und die anliegende Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.


1.4  Für das Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ wird ein Projektmanagement eingerichtet. Die Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer Wochenstundenzahl von 20.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das notwendige Büro zu suchen und einzurichten.

Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.